Label
Sehr geehrter Herr Ziegler, wie kann die Gesundheit von mir und meiner Familie in Zukunft erhalten werden wenn das neue Gesetz beschlossen wird und viele Leistungen gekürzt werden?

Portrait von Kay-Uwe Ziegler
Kay-Uwe Ziegler
AfD
100 %
19 / 19 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Liane L. •

Sehr geehrter Herr Ziegler, wie kann die Gesundheit von mir und meiner Familie in Zukunft erhalten werden wenn das neue Gesetz beschlossen wird und viele Leistungen gekürzt werden?

Wir haben eine behinderte Tochter und bereits heute werden viele Leistungen nicht oder nur mit hohen Zuzahlungen möglich. Die Pflege übernimmt die Familie. Mein Mann ist Alleinverdiener. Bedeutet ich muss mich auch noch selbst krankenversichern? Von den geplanten Kürzungen bei der Rentenversicherung der Pflegepersonen habe ich da noch garnicht gesprochen.
Ich bitte Sie gegen diese Änderung zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Liane L.

Portrait von Kay-Uwe Ziegler
Antwort von AfD

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und für die Schilderung Ihrer persönlichen Situation. Die Versorgung einer Tochter mit Behinderung und die Übernahme der Pflege innerhalb der Familie sind mit erheblichen organisatorischen, gesundheitlichen und finanziellen Belastungen verbunden. Dass Sie sich angesichts der geplanten Änderungen um Ihre Absicherung und die medizinische Versorgung Ihrer Familie sorgen, kann ich gut nachvollziehen.

Seit Ihrer Anfrage hat der Deutsche Bundestag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entschieden. Das Gesetz wurde am 10. Juli 2026 mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen beschlossen.

Ich habe gegen das Gesetz gestimmt. Auch die AfD-Bundestagsfraktion hat den Gesetzentwurf abgelehnt. Als Oppositionsfraktion konnten wir die Regelungen ohne eine parlamentarische Mehrheit allerdings nicht verhindern. Der Bundesrat hat anschließend beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Damit kann das Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung in Kraft treten.

Zu Ihrer konkreten Frage nach Ihrer Krankenversicherung möchte ich ein Missverständnis ausräumen: Sie müssen sich aufgrund dieses Gesetzes nicht automatisch selbst krankenversichern. Die Familienversicherung für Ehegatten wird nicht abgeschafft.

Die beschlossene Fassung sieht allerdings ab dem 1. Januar 2028 einen zusätzlichen Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten vor, wenn ein Ehegatte über das gesetzlich versicherte Mitglied familienversichert ist. Dieser Zuschlag soll vom Mitglied allein getragen werden.

Im parlamentarischen Verfahren wurden jedoch Ausnahmen aufgenommen. Der Zuschlag soll unter anderem nicht erhoben werden, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Eine Ausnahme gilt außerdem, wenn der familienversicherte Ehegatte einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage, in dessen häuslicher Umgebung pflegt.

Nach Ihrer Schilderung spricht daher vieles dafür, dass Sie unter eine dieser Ausnahmen fallen und weder eine eigene Krankenversicherung abschließen noch den neuen Zuschlag zahlen müssen. Die verbindliche Prüfung erfolgt allerdings durch Ihre Krankenkasse anhand des Pflegegrades, des Umfangs der Pflege und der konkreten familiären Verhältnisse. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich die weitere Familienversicherung und die Ausnahme vom Zuschlag rechtzeitig schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen zu lassen.

Auch hinsichtlich der Gesundheitsversorgung Ihrer Tochter möchte ich Ihnen nichts beschönigen. Das Gesetz schafft die gesetzlichen Leistungsansprüche nicht pauschal ab. Es begrenzt aber in zahlreichen Versorgungsbereichen die Ausgaben- und Vergütungsentwicklung. Dadurch besteht die Gefahr, dass Ärzte, Psychotherapeuten, Pflegedienste und andere Leistungserbringer weniger Kapazitäten anbieten, Behandlungen später erfolgen und Wartezeiten steigen. Ein Leistungsanspruch auf dem Papier hilft den Betroffenen wenig, wenn vor Ort kein zeitnaher Behandlungsplatz zur Verfügung steht.

Gerade Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke und Familien mit Pflegeverantwortung sind auf kontinuierliche, wohnortnahe und verlässliche Versorgung angewiesen. Diese Personengruppen dürfen nicht die Folgen einer kurzfristigen Sparpolitik tragen. Das war ein wesentlicher Grund für meine Ablehnung des Gesetzes.

Die von Ihnen angesprochenen Kürzungen bei der Rentenversicherung für Pflegepersonen sind nicht Bestandteil des beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Sie stehen in einem anderen Vorhaben der Bundesregierung, dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz.

Dieses Gesetz ist noch nicht beschlossen. Derzeit liegt lediglich ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Danach sollen die von der Pflegeversicherung gezahlten Rentenbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen ab 2027 deutlich reduziert werden. Bereits erworbene Ansprüche sollen zwar erhalten bleiben, für die zukünftige Pflegetätigkeit würden aber geringere Rentenanwartschaften entstehen.

Eine solche Kürzung halte ich für falsch. Familien, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, entlasten die Pflegeversicherung und verhindern in vielen Fällen eine wesentlich teurere stationäre Versorgung. Sie dürfen dafür nicht mit geringerer sozialer Absicherung bestraft werden. Sollte diese Regelung dem Bundestag vorgelegt werden, werde ich sie nicht unterstützen.

Die AfD-Bundestagsfraktion hat mit dem Antrag „Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“, Bundestagsdrucksache 21/5759, ein Gegenkonzept vorgelegt. Wir wollten Einsparungen von knapp 40 Milliarden Euro vor allem durch die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, weniger Krankenkassen und Verwaltungsstrukturen, Bürokratieabbau sowie eine wirksamere Prüfung hoher Arzneimittelausgaben erreichen.

Unser Ziel war ausdrücklich, die gesetzliche Krankenversicherung zu stabilisieren, ohne Patienten, Versicherte und Leistungserbringer zusätzlich zu belasten. Dieser Antrag wurde am selben Tag von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Da Sie bereits heute von hohen Zuzahlungen betroffen sind, sollten Sie außerdem bei Ihrer Krankenkasse die persönliche Belastungsgrenze prüfen lassen. Gesetzliche Zuzahlungen sind grundsätzlich auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen des Familienhaushalts begrenzt. Bei schwerwiegend chronisch Kranken gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Grenze von einem Prozent. Nach Erreichen der Belastungsgrenze kann für den Rest des Kalenderjahres eine Befreiung beantragt werden.

Das bereits beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kann nun nur noch durch ein neues Änderungsgesetz korrigiert werden. Ich werde mich weiterhin gegen Regelungen wenden, die Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen zusätzlich belasten, und für eine verlässliche Finanzierung der medizinischen und pflegerischen Versorgung eintreten.

Mit freundlichen Grüßen

Kay-Uwe Ziegler, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Kay-Uwe Ziegler
Kay-Uwe Ziegler
AfD

Weitere Fragen an Kay-Uwe Ziegler