Sehr geehrter Herr Ziegler, zum Thema Chatkontrolle, welche Weisung geht an die ständige Vertretung?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Weisungen an die Ständige Vertretung Deutschlands bei der Europäischen Union erteile nicht ich als Bundestagsabgeordneter, sondern die Bundesregierung. Interne Weisungen der Bundesregierung an die Ständige Vertretung werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. Mir liegt daher keine Kenntnis über eine konkrete Weisung für die Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV/COREPER) vor.
Sollte die Bundesregierung ihre Position gegenüber dem Bundestag oder der Öffentlichkeit offenlegen, ist sie daran politisch zu messen. Andernfalls bleibt die Weisung zunächst eine interne Angelegenheit der Exekutive.
Unabhängig davon ist meine politische Haltung eindeutig: Ich lehne Maßnahmen ab, die zu einer anlasslosen oder flächendeckenden Überwachung privater Kommunikation führen können. Der Schutz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist aus meiner Sicht unverzichtbar. Eine Aufweichung der Verschlüsselung oder ein allgemeines Scannen privater Kommunikation würde tief in die Grundrechte unbescholtener Bürger eingreifen.
Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Dieses Ziel muss jedoch mit rechtsstaatlichen Mitteln erreicht werden, etwa durch eine bessere Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden, konsequentes Vorgehen gegen bekannte Missbrauchsdarstellungen, internationale Zusammenarbeit und gezielte Ermittlungen gegen Tatverdächtige. Eine allgemeine Kontrolle privater Kommunikation halte ich dagegen für den falschen Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Kay-Uwe Ziegler, MdB
