Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?

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Frage von Horst E. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?

Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.

Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):

„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“

Die Wanderfreunde Hatzbachtal meinen, dass diese Feststellung immer noch ihre Berechtigung hat. Wanderveranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald sollten kostenfrei sein.

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Sehr geehrter Herr E.,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und stimme Ihnen zu, dass die Erholung und der nicht kommerzielle Sport im Staatswald für alle Bürgerinnen und Bürger möglich und generell auch kostenfrei sein sollten. Wenn der Wald allerdings durch größere Gruppen, wie auch bei Wanderveranstaltungen, stark beansprucht wird, fallen Arbeiten für Hessen-Forst an. So beispielsweise die Sperrung von Wegen, das Aufstellen von Schildern, verkehrslenkende Maßnahmen der die Wiederherstellung von Waldwegen für den Forstbetrieb. Für diese Dienstleistungen erhebt Hessen-Forst eine Bearbeitungspauschale. Da wie Sie schreiben, dem Sport aber eine besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung zukommt, hat Hessen-Forst 2018 zusammen mit den beiden Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und dem Deutsche Volkssportverband e. V. (DVV), jeweils eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, um die finanzielle Belastung für die einzelnen Vereine zu senken. Demnach entrichten beide Organisationen für ihre angeschlossenen Vereine jeweils eine einmalige Jahrespauschale, womit der dem Landesbetrieb Hessen-Forst für alle Veranstaltungen entstehende Verwaltungsaufwand abgegolten ist. Für die Beibehaltung dieser Regelung setze ich mich gerne ein.

Mit freundlichen Grüßen,

Kaya Kinkel

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