Warum dürfen noch immer Amputationen an Tierkindern ohne Narkose durchgeführt werden?

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Kevin Leiser
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Frage von Siegfried J. •

Warum dürfen noch immer Amputationen an Tierkindern ohne Narkose durchgeführt werden?

erfreut habe ich festgestellt, dass das neue Tierschutzgesetz deutliche Verbesserungen zeigt.

Fassungslos und traurig macht mich jedoch die Tatsache, dass Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen, nach wie vor ohne Narkose gestattet werden (zB Kastration, Schwanz kupieren, Zähne abschleifen, Zehen abzwicken).

Dies muss nicht nur im Moment der Amputation grauenhafte Schmerzen auslösen.

Es ist wissenschaftlich belegt, dass Menschen durch ungeplante (nicht ausreichend betäubte) Amputationen lebenslang an Phantomschmerzen leiden.

Das Nervensystem der Tiere ist sehr ähnlich aufgebaut.

Was tun wir diesen armen Kreaturen da an?

Wir halten unsere Gesellschaft für zivilisiert, aber wenn es um Fleischkonsum geht macht einfach nur jeder die Augen zu….und streichelt dabei noch seinen Hund.

Das verstehe ich nicht, es macht mich traurig.

Danke, dass Sie meine Zeilen lesen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr J.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Neufassung des Tierschutzgesetzes auf den Weg gebracht.

Bei den Fragen und Antworten zur Änderung des Tierschutzgesetzes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 22.05.2024 heißt es: "Mit den neuen Regelungen will das BMEL die Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen. Für Tiere in der Landwirtschaft bedeuten die vorgesehenen Änderungen insbesondere, dass bestimmte Eingriffe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, gar nicht mehr (Schwänzekürzen bei Lämmern), nur noch mit entsprechender Betäubung (Ausbrennen der Hornanlagen bei Kälbern) oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen (Schwänzekupieren bei Schweinen) vorgenommen werden dürfen. Zudem stehen den kontrollierenden Behörden künftig zusätzliche Instrumente zum Vollzug des Tierschutzrechts zur Verfügung. Auch das wird den Tierschutz weiter stärken. Die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen hilft den Behörden dabei, systemische Mängel im Schlachtprozess (z.B. mangelhafte Betäubungsgeräte) aufzudecken. Außerdem soll die Nachfrage nach Tieren mit Qualzuchtmerkmalen durch ein Ausstellungs- und Werbeverbot sinken. Schließlich werden auch Tiere wie Tintenfische und Hummer geschützt. Sie dürfen nicht mehr zur Verwendung als Lebensmittel lebend an Endverbraucher abgegeben werden. Als "Endverbraucher" gelten die letzten Verbraucher eines Lebensmittels. Gaststätten und Restaurants sind somit keine Endverbraucher" (https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-tierschutzgesetz/FAQList.html).

Den Gesetzesentwurf prüfen und beraten wir nun im Deutschen Bundestag. Der Tierschutz spielt hierbei eine wichtige Rolle. Wichtig sind auch die Interessen unserer Landwirtschaft, die in einem internationalen Wettbewerb steht, unsere Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit unserer Lebensmittel.

Mit freundlichen Grüßen
Kevin Leiser

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