Guten Tag. Ich möchte Sie fragen ob Sie im Bundestag endlich eine deutschlandweite katzenschutzverordnung anregen würden? Es geht um eine landesweite kastrationspflicht für freigänger.

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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Angela B. •

Guten Tag. Ich möchte Sie fragen ob Sie im Bundestag endlich eine deutschlandweite katzenschutzverordnung anregen würden? Es geht um eine landesweite kastrationspflicht für freigänger.

Es gibt hunderttausende katzen die auf der Straße leben oder auf Bauernhöfen unkontrolliert vermehrt werden..Diese sind oft sehr krank, leiden und sterben elendig. Die tierheime sind voll und die Grenze ist erreicht. Das Maß ist voll. Bitte erkennen Sie auch an die Tiere...

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau B.,

es gibt derzeit viele Straßenkatzen in Deutschland, die unter unzumutbaren Bedingungen leben. Eine unkontrollierte Vermehrung führt zu übergroßen Populationen und verstärkt das Leid der Tiere, zudem sind die Tierheime überlastet. Daher sind Kastrationsprogramme eine sinnvolle Maßnahme.

Paragraf 13b im Tierschutzgesetz ermöglicht es den Bundesländern, Katzenschutzverordnungen zu beschließen. Damit sind Regelungen gemeint, die den unkontrollierten Auslauf freilaufender und fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken. Mögliche Maßnahmen sind Vorgaben zur Kastration oder dem Implantieren von Mikrochips bei Hauskatzen sowie Kastrationsaktionen von freilaufenden Katzen. Die Verantwortung für die Regelung einer Katzenschutzverordnung liegt bei den Ländern.

In meinem Bundesland Bremen gibt es eine Kastrationspflicht für Hauskatzen, die außerhalb der Wohnung frei herumlaufen können, bereits seit 2011. Wird dieser Kastrationspflicht nicht nachgekommen, droht den Besitzenden eine Geldstrafe von 500 Euro.

Auf Initiative von Bündnis90/Die Grünen wurde 2023 das Amt der Tierschutzbeauftragten geschaffen. Eine Aufgabe ist die Zusammenarbeit und der Austausch mit den Landesbehörden, die für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständig sind und den jeweiligen Landesbeauftragten für den Tierschutz. Somit hat die Arbeit der Tierschutzbeauftragten direkten Bezug zum §13b des Tierschutzgesetzes. Mit der Schaffung dieses Amtes soll Tieren stärkere Rechte gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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