Frage von Matthias J. • 26.04.2024
Halten Sie die Vorgehensweise der Führerscheinstellen für gerechtfertigt, zumal Patienten ärztlich begleitet werden, Arzneimittelsteuer zahlen und, anders als bei Freizeitkonsumenten, legal beziehen?
Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,
nach neuer FeV können Freizeit-Cannabis-Nutzer ihre Fahrerlaubnis unabhängig vom Grenzwert nach erster Auffälligkeit ohne MPU zurückbekommen (Gleichstellung Alkohol).
Betroffene, die seit der MPU Anordnung Patient wurden sind allerdings davon ausgeschlossen und müssen, auch bei der ersten Auffälligkeit, alle Nachweise (Atteste, Facharztgutachten, MPU) nach wie vor erbringen. Hierdurch entsteht eine massive Ungleichbehandlung seitens der Führerscheinstellen, die mit sehr hohen Kosten und persönlichem Aufwand für die Patienten einhergeht.
Antwort ausstehend von Kirsten Kappert-Gonther Bündnis 90/Die Grünen