Wann werden endlich Mitarbeitern in der ambulanten Intensivpflege die unverzichtbare Übergabezeit als Arbeitszeit angerechnet?

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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Arthur B. •

Wann werden endlich Mitarbeitern in der ambulanten Intensivpflege die unverzichtbare Übergabezeit als Arbeitszeit angerechnet?

Ich arbeite seit 18 Jahren in der Pflege, die letzten Jahre in der ambulanten Intensivpflege. Dort herrscht für gewöhnlich ein Zweischichtsystem mit jeweils 12 Stunden, was so gesehen kein Problem ist.

Jedoch wird von jedem Mitarbeiter verlangt, dass er mindenstens 15 Minuten vor Arbeitsbeginn für eine Schichtübergabe erscheint. Der Arbeitgeber darf diese dringend benötigte Zeit jedoch nicht Arbeitszeit anrechnen, weil Schichtzeiten von mehr als 12 Stunden nicht erlaubt sind (oder zumindest benutzen sie dies als Begründung). Hier wird also ein Gesetz zum Schutz der Mitarbeiter zu deren Nachteil angewendet.

Dieser Missstand besteht seit Jahren. Pflegekräfte in der ambulanten Intensivpflege werden ausgebeutet. Jeder Vollzeitmitarbeiter schenkt seinem Arbeitgeber 35-40 Stunden an Arbeitszeit pro Jahr. Bitte tun Sie endlich etwas dagegen! Lassen Sie bei 12-Stunden-Schichten auch 15-30 Minuten Übergabezeit zu!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. 

Generell gilt, dass das Arbeitszeitgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch nicht zwischen verschiedenen Formen von Arbeitszeit unterscheiden.  Eine "Übergabezeit" ist Arbeitszeit, die zu bezahlen ist.

Insbesondere wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin diese Übergabe explizit anordnet, dann muss er bzw. sie diese Zeit bezahlen und auch dafür sorgen, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten, also inklusive der "Übergabezeit" nur 12 Stunden gearbeitet wird.

Wenn in Ihrem Betrieb vorhanden, wäre es gut, wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Betriebsrat und/oder die im Betrieb vertretene Gewerkschaft wenden.

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Kirsten Kappert-Gonther  

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