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Wie bewerten Sie als Ärztin die Abwertung psychotherapeutischer Leistungen trotz fehlender Skalierbarkeit (50 Min. bleiben 50 Min.) und bestehender Versorgungslücken?

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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Katharina K. •

Wie bewerten Sie als Ärztin die Abwertung psychotherapeutischer Leistungen trotz fehlender Skalierbarkeit (50 Min. bleiben 50 Min.) und bestehender Versorgungslücken?

Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,

ich spreche auch aus fachlicher Nähe: Als Psychologin in einer psychiatrischen Institutsambulanz habe ich über mehrere Jahre Patientinnen und Patienten in schweren Krisen behandelt und in die ambulante psychotherapeutische Versorgung übergeleitet.

Die Abwertung psychotherapeutischer Leistungen erscheint vor diesem Hintergrund fachlich schwer nachvollziehbar.

Psychotherapie ist strukturell nicht skalierbar – 50 Minuten bleiben 50 Minuten. Eine Ausweitung der Versorgung ist nicht durch Effizienzsteigerung möglich; jede Abwertung wirkt sich unmittelbar auf Behandlungskapazitäten aus.

Gleichzeitig bestehen bereits heute erhebliche Versorgungslücken und lange Wartezeiten.

Gemäß §87 SGB V besteht die Möglichkeit, entsprechende Beschlüsse im Rahmen der Rechtsaufsicht zu prüfen und einzugreifen.

Gerade vor dem Hintergrund Ihrer fachlichen und politischen Verantwortung würde mich Ihre Einschätzung hierzu besonders interessieren.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau K.

vielen Dank für Ihre Frage. 

Ich teile Ihre Sorge – gesundheitspolitisch ist die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken inakzeptabel.

Nach Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses am 11.03.2026 soll die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April um 4,5 Prozent sinken. Es ist unverständlich, dass ausgerechnet Psychotherapeut*innen zukünftig weniger für die Behandlung von GKV-Versicherten erhalten sollen. Psychotherapeutische Arbeit muss adäquat finanziert werden.

In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, ist eine pauschale Honorarkürzung ein verheerendes Signal. Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten und Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung.

Was wir stattdessen brauchen, sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen. Pauschale Kürzungen werden die bestehende Fehlsteuerung und die finanzielle Schieflage innerhalb des Gesundheitssystems nicht lösen können. Durch vielfältige gesellschaftliche Krisen erleben wir derzeit einen Anstieg psychischer Belastungen, besonders unter Kindern und Jugendlichen. Das Hilfesystem wird der steigenden Nachfrage nach Unterstützungs- und Behandlungsbedarfen zunehmend nicht mehr gerecht und stößt schon heute an seine Kapazitätsgrenzen. Insgesamt sind die Zugänge zum Hilfesystem mit zu vielen Hürden belastet. Es ist nicht hinzunehmen, dass viele Menschen in einer psychischen Krise monatelang auf passende Hilfe warten müssen und die Suizidzahlen weiter steigen. Alle Menschen mit Hilfebedarf sollen im Bedarfsfall niedrigschwellige Zugänge zu passgenauen psychosozialen und therapeutischen Angeboten haben. Eine neue Bedarfsplanung ist überfällig. Wir haben dazu eine schriftliche Frage an die Bundesregierung eingereicht. Darin erkundigen wir uns, ob sie aus dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses Handlungsbedarf ableitet und ob sie plant, endlich die Bedarfsplanungsreform in der Psychotherapie voranzubringen. Die Antwort ist erschreckend unbefriedigend: Die Bundesregierung plant keine strukturellen Reformen.

Wir aber bleiben nicht untätig und haben deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Wir fordern darin, eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, die sich an dem aktuellen Hilfebedarf orientiert. Zusätzlich soll die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in einer eigenen Bedarfsplanung festgelegt werden. Denn Kinder und Jugendliche können keine langen Strecken zu einer Praxis überwinden. Sie brauchen ein Versorgungsangebot vor Ort, das auch mit ihrer Kita, Schule oder kommunalen Unterstützungsangeboten vernetzt werden kann. Und wir wollen, dass die Versorgung in Stadt und Land angeglichen wird, um gleiche gesundheitliche Lebensverhältnisse zu schaffen. Obwohl Menschen auf dem Land nicht seltener psychisch erkranken als Menschen in der Stadt, sind in ländlichen Regionen oder in Gebieten wie dem Ruhrgebiet nur halb so viele psychotherapeutische Versorgungsangebote vorgesehen wie in der Stadt. Diese Schieflage muss endlich begradigt werden. Und: für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen müssen wir gezielt mehr Versorgungsangebote schaffen, damit sie besseren Zugang in die ambulante Versorgung haben.

Klar ist auch: Nur mit ausreichend Fachkräften ist die Patientenversorgung von morgen gesichert. Deshalb fordern wir endlich eine Absicherung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.

In meiner Zuständigkeit für das Thema für die Grüne Bundestagsfraktion werde ich auch dafür einstehen, dass angemessene finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden. Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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