Wie werden Sie verhindern, dass Personen mit behinderten oder kranken Eltern weiter benachteiligt werden?
Schon jetzt besteht eine erhebliche Gerechtigkeitslücke weil viele viel erben und durch diverse Ausnahmen oft nichts versteuern.
Einige erben gar nichts. Und wenn diese Menschen aus einfachen familiären Verhältnissen es schaffen gute Arbeitsplätze zu haben und Geld zu verdienen soll auf diese Menschen laut dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz künftig finanziell zugegriffen werden. Und das explizit um die Kommunen finanziell zu sanieren.
Die Einkommensgrenze muss bleiben.
Hier soll auf Personen zugegriffen werden, die keine Unterstützung ihrer Eltern und Familien erhalten können.
Das träfe bei weiten nicht nur Menschen in höherem Lebensalter, die für wenige letzte Jahre für ihre Eltern zahlen müssten. Es beträfe junge Menschen mit kranken oder behinderten Eltern und zwar über Jahrzehnte.
Es braucht eine Befristung des Elternunterhalts. Mit 5 J. Befristung wäre der grösste Teil aller Heimaufenthalte von im Schnitt 2,5 Jahren abgedeckt. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Alois B.
Vielen Dank für die Zuschrift. Ihre Sorgen nehme ich sehr ernst!
Dass die Pflegeversicherung und die kommunalen Haushalte aufgrund der Hilfe zur Pflege vor großen finanziellen Herausforderungen stehen, ist unstrittig. Wer jetzt aber die Einkommensgrenze beim Elternunterhalt infrage stellt, löst kein einziges strukturelles Problem, sondern verlagert die Kosten auf die Familien. Gerade Angehörige – auch viele junge Menschen mit kranken oder behinderten Eltern - leisten schon heute einen unverzichtbaren Beitrag zur Pflege – häufig unbezahlt und oft zulasten ihrer eigenen Erwerbsbiografie, ihrer Altersvorsorge und ihrer Gesundheit.
Aus unserer Sicht verdienen pflegende Familien Unterstützung und Verlässlichkeit, nicht die Sorge, dass ein Pflegefall in der Familie zusätzlich ihre eigene finanzielle Existenz gefährdet. Eine Ausweitung des Elternunterhalts würde die Ursachen der Finanzierungsprobleme nicht beseitigen, sondern die Belastungen lediglich auf die nächste Generation verschieben.
Wir Grüne setzen uns stattdessen für eine echte Strukturreform der Pflegeversicherung ein. Dadurch könnten die vorgesehenen Leistungskürzungen verhindert werden, die die Kommunen im Rahmen der Hilfe zur Pflege weiter belasten werden. Dazu gehört, dass der Bund versicherungsfremde Leistungen übernimmt und die Finanzierung auf eine breitere und gerechtere Grundlage gestellt wird. Auch ein fairer Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung muss Teil einer nachhaltigen Lösung sein. Eine solidarische Gesellschaft erkennt den Wert familiärer Sorgearbeit an – und sie sorgt dafür, dass diejenigen, die bereits Verantwortung übernehmen, nicht zusätzlich belastet werden.
Auch nach den Änderungen im Kabinettsentwurf bleibt das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ein Spargesetz zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften. Umso mehr freut es uns, dass der öffentliche Druck und unser Widerstand teilweise gewirkt hat und zumindest einige zuvor stark kritisierte Punkte gestrichen wurden. So auch die Absichtserklärung, die Einkommensgrenze für den Elternunterhalt von 100.000 Euro abzusenken. Stattdessen soll dies nach einer Evaluation des entsprechenden Angehörigenentlastungsgesetzes unverbindlich geprüft werden.
Für uns ist aber klar: Der Zeiger steht weiterhin auf fünf nach zwölf. Der Gesetzentwurf ist eher ein durchschaubares Tauschgeschäft und kein großer Reformvorschlag. Wir setzen uns im parlamentarischen Verfahren für dringend erforderliche Verbesserungen ein!
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther
