Antwort 31.01.2024 von Klara Schedlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Rechtsstaat kann hier nicht wegsehen. Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.