Frage an Klaus Buchner bezüglich Verbraucherschutz

MdEP Prof. Dr. Klaus Buchner
Klaus Buchner
ÖDP
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Frage von Dipl.-Phys. Helmut G. •

Frage an Klaus Buchner von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Professor Buchner,

warum kandidieren Sie und die ödp für die Europawahl, obwohl die ödp,
wenn ich richtig informiert bin. beim Bundesverfassungsgericht gegen
den Vertrag von Lissabon (sogenannte EU-Verfassung) wie Herr Gauweiler (CSU) geklagt hat. Ist das nicht unehrlich ?
Am 30.06.2009 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Klagen. Das Bundesverfassungsgericht wird dann argumentieren,
dass das "VOLK" ja das EU-Parlament gewählt hat, so kann denn
auch der Vertrag von Lissabon in Kraft treten.
Wählt man nicht mit dem EU-Parlament auch gleichzeitig den Vertrag von Lissabon mit ?

Viele Grüße

Helmut Gobsch
Bürger aus Halle(Saale)

MdEP Prof. Dr. Klaus Buchner
Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Gobsch,

danke für diese Frage, die mir oft gestellt wird. Eine Beteiligung am EU-Parlament bedeutet keineswegs, dass man den Vertrag von Lissabon unterstützt. Im Gegenteil: Von dort aus kann man sehr wirkungsvoll arbeiten - weit besser, als wenn man nur auf Deutschland beschränkt ist. Deshalb hat die ödp jetzt schon sehr enge Kontakte zur ID-Fraktion im EU-Parlament, die ebenfalls den Vertrag von Lissabon als undemokratisch, unsozial und militaristisch ablehnt.

Sicher kann man nicht argumentieren, dass das EU-Parlament die EU zu einer demokratischen Institution macht. Denn es kann keine Gesetzesentwürfe formulieren (dieses Recht hat nur die nicht demokratisch legitimierte Kommission) und kann nicht über Grundsatzfragen in allen Politikbereichen entscheiden. All dies darf nur der Ministerrat, der hinter verschlossenen Türen verhandelt. Besonders schlimm ist in meinen Augen, dass nach dem Vertrag von Lissabon kein Parlament mehr, weder das EU-Parlament, noch der Deutsche Bundestag, über Krieg und Frieden entscheiden darf.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Buchner