Werden Sie sich für saubere Luft in bay. Kitas & Schulen mittels z.B. Luftreinigern bzw. modernen Lüftungsanlagen einsetzen, wenn die CSU in der nächsten Legislaturperiode wieder regieren sollte?

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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Florian W. •

Werden Sie sich für saubere Luft in bay. Kitas & Schulen mittels z.B. Luftreinigern bzw. modernen Lüftungsanlagen einsetzen, wenn die CSU in der nächsten Legislaturperiode wieder regieren sollte?

Sehr geehrter Herr Holetschek,
die Luft in Kitas und Schulen stellt vielerorts ein hohes Risiko für Krankheitsübertragung dar. Dies hat die Corona Pandemie eindrücklich gezeigt. Doch nicht nur Sars-CoV-2 ist ein luftübertragener Krankheitserreger. Auch andere Viren sowie Pilze und Allergene führen in den eng besetzten Klassen- bzw. Gruppenräumen bayerischer Schulen und Kitas bei vielen Kindern und Angestellten zu gesundheitlichen Problemen oder Krankheiten. Es ist mittlerweile erwiesen, dass durch geeignete Filter die Belastung dieser Pathogene erheblich gesenkt und die Luftqualität deutlich verbessert werden kann.
Fensterlüftung alleine ist nicht zielführend, wenn auch in Bezug auf die CO2 Belastung in den Räumen ebenfalls notwendig.
Daher ist es mir als Vater von 3 Kindern wichtig zu verstehen, ob Sie als Gesundheitsminister und Mandatsträger der regierenden CSU sich für die Verbesserung der Luftqualität einsetzen werden.

Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr W.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

 

Mit Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene wurden vor dem Hintergrund der Coronapandemie kommunale und private Schulaufwandsträger bei schnell umsetzbaren technischen Investitionsmaßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften wirkungsvoll unterstützt. Die einzelnen Hygienemaßnahmen im Zuge des Infektionsschutzes waren und sind immer im Kontext eines Maßnahmenpaketes zu betrachten, ggf. angepasst an Infektionswellen und saisonale Bedarfe. Die im Rahmen der Förderprogramme beschafften Luftreinigungsgeräte können auch weiterhin im Rahmen der derzeit geltenden Hygieneempfehlungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) eingesetzt werden. Ob sie nach dem Förderzeitraum weiter eingesetzt werden, obliegt jedoch der Entscheidung Gemeinden, Städte und Landkreise, die bei öffentlichen Schulen als Schulaufwandsträger für die entsprechenden Beschaffungen zuständig sind, soweit die Umsetzung von Hygiene- und Infektionsschutzmaßgaben und -konzepten die Schulgebäude und ihre Ausstattung betrifft.

 

Das Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales hat seit 2020 drei Programme zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in Heilpädagogischen Tagesstätten aufgelegt. Gefördert wurde insbesondere die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten. Förderanträge konnten gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe“ bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gestellt werden. Somit hatten Kommunen bzw. Träger ausreichend Zeit und Möglichkeiten, Fördermittel für die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten in Kindertageseinrichtungen zu beantragen.

 

Zuständig für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen sind die Träger. Kinderbetreuung ist zudem eine kommunale Pflichtaufgabe. Die oben genannten staatlichen Förderprogramme waren Sonderprogramme, um die Kommunen und Träger bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie und bei Aufrechterhaltung der Kinderbetreuung zu unterstützen. Da die Pandemie mit den notwendigen Einschränkungen mittlerweile überwunden werden konnten, ist auch die Sondersituation für eine außerordentliche Unterstützungsmaßnahme des Freistaates weggefallen. Die Frage des Einsatzes von Luftreinigungsanlagen, ist daher von den Trägern zu beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

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