Frage an Klaus-Peter Willsch bezüglich Menschenrechte

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Klaus-Peter Willsch
CDU
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Frage von Stella P. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Stella P. bezüglich Menschenrechte

Sehe geehrter Herr Willsch,

Ich würde mich gerne erkundigen, was Sie von der Verwässerung des Lieferkettengesetzes halten und was sie darüber denken, dass für die deutsche Wirtschaft so viel Kinderarbeit eingesetzt wird (z.B. auf Kakaoplantagen). Außerdem würde mich interessieren, inwieweit Sie direkt mit dem Gesetz zu tun hatten (z.B. mit der Ausarbeitung des ersten oder des finalen Entwurfs).

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
Stella Peters

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Peters,

vielen Dank für Ihre Frage. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag bekennt sich uneingeschränkt zum Ziel der Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte. Durch ihr wirtschaftliches Engagement, ihre Investitionen und ihren Know-how-Transfer tragen deutsche Unternehmen zu nachhaltigem Wachstum und höherer Beschäftigung in Entwicklungs- und Schwellenländern bei. Sie zeigen bereits heute, besonders auch im internationalen Vergleich, einen hohen Grad an unternehmerischer Verantwortung.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten, kurz Lieferkettengesetz, gilt es darum, die Auswirkungen einer falschen Ausgestaltung von Regelungen in diesem Bereich zu verhindern. Dies dient insbesondere dem Schutz von Arbeitsplätzen bei uns in Deutschland. Dazu muss die unternehmerische Sorgfaltspflicht etwa auf unmittelbare Zulieferer beschränkt bleiben. Auch müssen für den Fall einer zivilrechtlichen Haftung Bußgelder nur in sehr moderatem Rahmen verhängt werden dürfen. Insgesamt muss die Möglichkeit von ausländischen Zivilklagen vor deutschen Gerichten sehr restriktiv gehandhabt werden.

Eine weitere Verschärfung des Gesetzentwurfs, der bereits über die politische Einigung der beteiligten Ressorts hinausgeht, lehne ich ab. Im parlamentarischen Verfahren wird es darum gehen müssen, den Entwurf in einer Weise zu modifizieren, dass er zu keiner neuen unverhältnismäßigen bürokratischen Belastung für deutsche Unternehmen wird und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Deutschland nicht beeinträchtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Willsch MdB

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