Sehr geehrter Herr Körner,setzen Sie und ihre Mitstreiter*innen die von Ihnen geforderten Rentenkürzungen auch bei Beamten-und Abgeordnetenpensionen durch?MfG Patrik B.
Werden Sie und Ihre Gruppe nicht absolut unglaubwürdig wenn Sie das nicht tun?
Entsteht dann nicht zurecht der Eindruck daß besondere Gruppen,Beamte und Abgeordnete die keinen eigenen Beitrag zur Altersversorgung leisten , besonders geschont werden wenn es um Kürzungen geht?
Und bitte keine Ausflüchte warum eine Änderung nicht möglich ist.
Wenn eine sich nicht im Amt befindende Regierung mithilfe des abgewählten Bundestages Grundgesetzänderungen beschließt, was steht einer Grundgesetzänderung zur Neuregelung der Altersversorgung der Abgeordneten und Beamten durch eine amtierende Regierung mithilfe des gewählten Bundestages entgegen,außer der nicht vorhandene Wille?
https://www.tagesschau.de/inland/finanzpaket-rechtliche-aspekte-100.html
https://www.dw.com/de/bundestag-schuldenbremse-bundesverfassungsgericht-schulden-bundeswehr-infrastruktur-spd-cdu-v3/a-71896594
Sehr geehrter Herr Patrick B.,
Die CDU/CSU-Fraktion fordert keine Rentenkürzungen, diese sind durch die Rentengarantie verboten. Niemand fordert, hieran etwas zu ändern. Kein Rentner wird jemals weniger Geld überwiesen bekommen als im Monat zuvor. Wir wollen aber eine Rente, auf die man sich verlassen kann und die auch für zukünftige Generationen noch funktioniert.
Bei Beamten- und Abgeordnetenpensionen verstehe ich Ihren Punkt zur Glaubwürdigkeit vollkommen. Dieses System ist rechtlich vom normalen Rentensystem getrennt, wie es im Grundgesetz vorgesehen ist. Es wird aus Steuergeldern finanziert, um die Unabhängigkeit der Beamten und Abgeordneten im öffentlichen Dienst zu sichern.
Das System sieht eine Vergütung vor, die garantiert, dass Beamte und Abgeordnete frei von wirtschaftlichem Druck entscheiden können, was man Alimentationsprinzip nennt. Dieses verpflichtet den Staat, seine Beamten lebenslang angemessen zu versorgen, um Korruption zu vermeiden und die Treue zum Rechtsstaat zu gewährleisten. Das ist historisch begründet, stammt aus dem 19. Jahrhundert und dient dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, indem es sicherstellt, dass der öffentliche Dienst unabhängig von privaten Interessen funktioniert. Deshalb ist eine vollständige Gleichstellung mit der beitragsbasierten Rente verfassungsrechtlich schwierig auch wenn mir bewusst ist, dass insbesondere die Altersversorgung bei Beamten ein Ungerechtigkeitsgefühl begründet. Zur Wahrheit gehört aber: Eine Umstellung würde tatsächlich bedeuten, dass die Personalkosten für Beamte sofort um mind. 20% steigen würden, weil dann auf die aktuellen Gehälter Beiträge fällig würden. Die Rentenversicherung würde im Gesamten nicht profitieren, weil durch das Äquivalenzprinzip durch mehr Einzahlungen auch mehr Ansprüche des Einzelnen entstünden.
Das bedeutet aber nicht, dass wir die Regelung generell als unantastbar betrachten. In der CDU/CSU-Fraktion prüfen wir regelmäßig, ob Anpassungen möglich sind, wie zum Beispiel bei den Diäten oder Pensionen. Auch die Rentenkommission wird sich mit diesem Thema beschäftigen. Diesen Ergebnissen sehe ich offen entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Körner
