Wie stehen Sie zu Abschiebungen trotz positiven Votums der Härtefallkommission und zum Vollzug von Abschiebungen aus geschützten Räumen, wie Krankenhäusern, psychiatrischen Kliniken oder Kinderheimen?

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Lars Castellucci
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Frage von Dr. Peter S. •

Wie stehen Sie zu Abschiebungen trotz positiven Votums der Härtefallkommission und zum Vollzug von Abschiebungen aus geschützten Räumen, wie Krankenhäusern, psychiatrischen Kliniken oder Kinderheimen?

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Sehr geehrter Herr D. S.

wir wollen diejenigen schützen, die Schutz benötigen. Daher stehe ich fest zum Grundrecht auf Asyl. Wer keines Schutzes bedarf, muss unser Land wieder verlassen. Wer das Grundrecht auf Asyl erhalten will, muss auch durchsetzen, dass nur diejenigen bleiben, die es benötigen. 

Für alle anderen ist nicht das Ersuchen um Asyl, sondern die legale Einwanderung der richtige Weg, den wir mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eröffnet haben. Wer jedoch jahrelang in Deutschland ist, unverschuldet nicht zurückkehren kann, sich nichts zuschulden kommen lässt und sich in Arbeit oder Ausbildung befindet, sollte mit einer Altfallregelung bleiben dürfen. Denn wir sollten nicht die Falschen abschieben. 

Wir halten daran fest, dass Menschen nicht in Länder abgeschoben werden, in denen für sie die Gefahr besteht, Opfer eines Krieges oder eines bewaffneten Konfliktes zu werden. Wir werden keine Menschen in Perspektivlosigkeit und Lebensgefahr abschieben. Das gilt gleichermaßen für Härtefälle und geschützte Räume.

Freundliche Grüße,
Lars Castellucci

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