Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation vom 12.07.2022

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Laura Hopmann
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Frage von Johannes W. •

Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation vom 12.07.2022

Sehr geehrte Frau Hopmann,

aufgrund des Beschlusses (2 Bvl 4/18) des BVerfG wurde ein Gesetzesentwurf zur amtangemessenen Alimentation veröffentlicht. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist in diesem Entwurf allerdings nur sehr geringe Verbesserung der Alimentation vorgesehen. Da aufgrund der hohen Inflation die Verbrauchspreise in diesem Jahr noch viel stärker gestiegen sind als erwartet, wird das Abstandsgebot zur Grundsicherung vermutlich noch viel stärker verletzt als zunächst angenommen. Generell ist der Umgang und die Dauer der Abstellung des Verstoßes den Beamten gegenüber nicht wertschätzend. Hinzu kommt auch die geringe Wegstreckentschädigung von 30 Cent/KM für Beschäftigte mit Außendiensttätigkeiten (Steuerprüfer, Sozialarbeiter usw.) die bei weitem nicht kostendeckend ist. Viele Bundesländer sind diesbezüglich wertschätzender.

https://www.nbb.dbb.de/fileadmin/user_upload/www_nbb_dbb_de/pdf/2022/18…

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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu diesem Thema.

Die beiden Gesetzentwürfe, die die Niedersächsische Landesregierung nach Abschluss der Verbandsbeteiligung am 12.07.2022 eingebracht hat (einen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung sowie einen weiteren zur Umsetzung von Anforderungen an die amtsangemessene Alimentation niedersächsischer Beamtinnen und Beamten), sehen im Kern die wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sowie weitere finanzielle Verbesserungen aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben für Beamtinnen und Beamte vor. 

Der zweite genannte Gesetzentwurf, auf den Sie sich auch in Ihrer Frage beziehen, soll die Alimentation der Beamtinnen und Beamten wieder auf ein angemessenes Maß anheben und so Vorgaben umsetzen, die dem Gesetzgeber aufgrund verfassungsgerichtlicher Entscheidungen aufgegeben wurden. Damit will man den Anforderungen, die das Verfassungsgericht gestellt hat, gerecht werden. 

Die Niedersächsische Landesregierung betrachtet die gegenwärtige Preisentwicklung infolge der Inflation ebenfalls mit großer Sorge und setzt sich für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und damit auch der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes ein. Darum werden die Tarifvertragsparteien die entsprechenden Entwicklungen auch künftig im Rahmen ihrer Verhandlungen berücksichtigen.

Die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung und die Dauer und Stärke der weiteren Preisentwicklung infolge des Ukrainekriegs können nicht verlässlich vorhergesehen werden. Eine über die vorgeschlagene Bezügeanpassung hinausgehende Erhöhung der Bezüge für Beamtinnen und Beamte gegenüber den Beschäftigten ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht angezeigt.  Zweifellos ist eine angemessene Alimentation ein Ausdruck und Zeichen von Wertschätzung ist - und dass diese auch geboten ist. Daher werden wir dieses Thema auch weiterhin kritisch im Sinne der von den Regelungen Betroffenen begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Team Laura Hopmann 

 

 

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