Sehr geehrte Frau Badum :Frage:Was will die grüne Bundesregierung Herr Habeck mit seinen Verordnungen und verboten gegen die Mieter/innen bezwecken?

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Lisa Badum
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrte Frau Badum :Frage:Was will die grüne Bundesregierung Herr Habeck mit seinen Verordnungen und verboten gegen die Mieter/innen bezwecken?

Warum werden Mieter/innen hauptsächlich in Thüringen mit einem geringfühgigen Einkommen ,durch diese grüne Bundesregierung weiter in die Armut /Wohnungslosigkeiten getrieben?(Heizunggesetz/Stromfressergesetz Umlegung auf Mieter/innen Kostenpunkt 100.000.00.Euro .Dazu Erneubaren Energien ,Windkraft /Solarenergie für Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen unbezahlbar,dazu kommen die hohen Strom,Gas,Öl,Lebensmittel,Mietpreise,hohe Fleischsteuern,zuckersteuern,u.s.w..Dieses schafft immer mehr Armut/Wohnungslosigkeiten.Und nach dem Märchenbuch des grünen Mietrecht haben Vermieter/innen und hauswartbetrugerbanden die sich in Thüringen ausbreiten nur rechte (Mietabzocke).Und Mieter/innen wurden nach dem grünen Mietrecht sämtliche Rechte entzogen.Was trastisch die armutstreiberei an Mieter/innen steigert,(steigende Verarmung /Wohnungslosigkeiten)Ich sehe das so und die armutstreiberein an Mieter/innen ,macht mir als Mieter ,schlaflose nachte.Frage:Von was soll man noch leben?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr N.,

über die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland lebt zur Miete, selbstverständlich setzen wir uns als Bündnis 90/Die Grünen für ihre Interessen ein.

Die Höhe der Mieten ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Deswegen streiten wir Grüne im Bundestag für eine Senkung der Kappungsgrenze auf 11 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten. Dies haben wir gemeinsam mit der SPD und der FDP im Koalitionsvertrag von 2021 vereinbart. Doch der Koalitionspartner FDP verweigert leider weiterhin die Umsetzung. Darüberhinausgehend fordern wir als Partei sogar eine Senkung der Kappungsgrenze auf 9 Prozent.

In Deutschland ist (im Unterschied zum Beispiel zur Schweiz) die Höhe der Miete nicht an die realen Kosten des Vermieters gekoppelt (sogenannte Kostenmiete). Deshalb versuchen wir mit vielen weiteren Maßnahmen gegenzusteuern:

  1. Seit dem 1. Januar 2023 ist die „Wohngeld Plus“-Reform in Kraft. Mit dem „Wohngeld Plus“ werden rund 4,5 Millionen Menschen in rund zwei Millionen Haushalten dauerhaft, zielgenau und verlässlich unterstützt. Allein rund 1,4 Millionen Haushalte erhalten durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld. In das neue „Wohngeld Plus“ wurde neben einer dauerhaften Heizkostenkomponente auch eine Klimakomponente integriert. Das ist ein deutliches Plus für viele Menschen. Das „Wohngeld Plus“ wurde deutschlandweit gut angenommen und schafft schon jetzt für Millionen Bürgerinnen und Bürgern eine gezielte Entlastung. 
  2. Wir haben die Möglichkeit für Vermieter*innen eingeschränkt, Kosten für eine Modernisierung – etwa für den Einbau eines Fahrstuhls – auf die Miete umzulegen. Statt elf Prozent der Kosten können nunmehr nur noch acht Prozent auf die Miete aufgeschlagen werden. Den Schutz vor dem missbräuchlichen Herausmodernisieren haben wir verbessert und dies mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt. 
  3. Die Mietpreisbremse läuft noch bis 2025 und schützt Mieter*innen vor zu hohen Mieten. Wir Grüne setzen wir uns dafür ein, dass sie bis 2029 verlängert wird. 
  4. Seit Oktober fördern der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau den Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Wohnungsgenossenschaften bieten langfristigen, sicheren und bezahlbaren Wohnraum. 
  5. Mieter*innen mussten seit 2021 den vollen CO2-Preis auf Öl und Gas bezahlen. Das haben wir sich seit 1. Januar 2023 geändert. Ein Stufenmodell sorgt für eine faire Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen und bietet so sowohl Anreize zum energetischen Sanieren als auch zur Energieeinsparung.

Was die von Ihnen geschilderten Probleme vor Ort in Thüringen betrifft, kann ich Ihnen als Mitglied des Bundestages leider keine Auskunft geben, daher empfehle ich Ihnen, sich an Ihre zuständigen Fachpolitiker*innen auf Landesebene zu wenden.

Mit besten Grüßen

Lisa Badum

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