Keine Strafe ohne Gesetz. Wie stehen Sie im Fall von Hüseyin Dogru dazu?
Mein Vorfragesteller hat genau den Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention zitiert. Leider haben Sie diese Frage nicht beantwortet.
Im Prinzip geht darum, nachvollziehbar zu machen, warum jemand so harsch - Familie und drei Kinder - behandelt wird, nur weil er eine Meinung, die einem nicht paßtf. Letztendlich kann man jedes Thema so aufbauschen, daß jemand, der nicht Konformität zeigt, ein ganz, ganz Böser ist, der mit allen Mittel verfolgt werden kann.
Herr Dogru hat gerade deshalb mit seiner Arbeit bei Red.Alert aufgehört, weil Rußland in die Ukraine einmarschiert ist.
Wie kann man dann - wo man doch weiß, daß Erdogan nicht gerade ein Freund Israels ist - einem deutschen Staatsangehörigen mit türkischen Migrationswurzeln vorhalten, daß er sich über die 50.000 toten Gaza-Bewohner aufregt?
Sehr geehrter Herr S.,
hinsichtlich der Sanktionen gegen Hüseyin Dogru liegt die politische Verantwortung bei der EU-Kommission sowie der Bundesregierung, welche auf Basis ihrer Erkenntnisse die entsprechenden Maßnahmen initiiert und umgesetzt haben. Als Bundestagsabgeordneter steht es mir nicht zu, eine eigene politische oder gar rechtliche Bewertung der Entscheidung vorzunehmen, da diese auf exekutiver Ebene und unter Einbeziehung von Sicherheitsbehörden erfolgt ist.
Wenn man sich aber die verfügbaren Informationen und die Berichterstattung der vergangenen Wochen (u.a. Süddeutsche Zeitung, FAZ) ansieht, deutet sich eine jahrelange enge finanzielle und organisatorische Verbindung des Betroffenen zur russischen Staatspropaganda an. Ich habe deshalb keinen handfesten Zweifel daran, dass die Vorwürfe zutreffen könnten.
Was völlig außer Frage steht: Die Maßnahmen für den Betroffenen und seine Familie im Rahmen der Sanktionierung stellen einen erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Einschnitt in ihrem Leben dar. Die Sanktionierung eines in Deutschland lebenden deutschen Staatsbürgers ist in dieser Form ein absoluter Präzedenzfall.
Umso wichtiger ist es, dass in einem Rechtsstaat die Möglichkeiten zur gerichtlichen Überprüfung solcher einschneidenden Maßnahmen nicht nur bestehen, sondern auch gewährt werden. Nach meinem aktuellen Kenntnisstand hat der Betroffene bereits rechtliche Schritte eingeleitet und Einspruch gegen die Listung erhoben. Es bleibt zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof durch das laufende Verfahren zeitnah die notwendige Klarheit und Rechtssicherheit schaffen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Macit Karaahmetoglu, MdB
