In der 20. Legislaturperiode wird entschieden, ob deutsche Drohnen bewaffnet werden dürfen. Sind Sie für oder gegen die Bewaffnung von Drohnen? Und warum?

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Mahmut Özdemir
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Frage von Elvin C. •

In der 20. Legislaturperiode wird entschieden, ob deutsche Drohnen bewaffnet werden dürfen. Sind Sie für oder gegen die Bewaffnung von Drohnen? Und warum?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.

um einer großen Sorge gleich zu Anfang entgegenzutreten: Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben uns immer klar gegen extralegale Tötungen ausgesprochen, wie sie von einzelnen Staaten mithilfe von bewaffneten Drohnen durchgeführt werden. Genauso klar sind wir bei der Frage von tödlichen autonomen Waffensystemen. Auch diese lehnen wir kategorisch ab.

Bei der Bewaffnung von Drohnen leitet uns eine Grundfrage: Wie können wir den bestmöglichen Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten in ihren gefährlichen Auslandseinsätzen sicherstellen? Jeden dieser Einsätze prüfen und diskutieren wir sehr intensiv und gewissenhaft, denn die jungen Frauen und Männer riskieren für Frieden und Sicherheit ihr Leben in diesen Einsätzen.

Deshalb haben wir uns einer möglichen Bewaffnung von Drohnen nicht kategorisch entgegengestellt, sondern einen transparenten und ausführlichen Prozess eingefordert, auf dessen Grundlage wir unsere Entscheidung treffen können.

Die Bundeswehr verfügt seit mehreren Jahren über Drohnen, die in den verschiedenen Auslandseinsätzen der Bundeswehr eingesetzt werden. Diese Drohnen können nur zur Aufklärung eingesetzt werden.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart haben wir 2018 der Beschaffung der Drohne Heron TP zugestimmt. Diese Drohne ist bewaffnungsfähig. Auch weil mittlerweile keine Drohnen mehr hergestellt werden, die nicht mit Waffen bestückt werden können.

Ebenfalls im Koalitionsvertrag hatten wir festgehalten, dass „über die Beschaffung von Bewaffnung (...) der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden (wird). Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Deutschen Bundestag zuleiten.“

Bei der Beschaffung der Drohne Heron TP haben wir im Juni 2018 in einem Maßgabebeschluss klar ausgeschlossen, dass eine Waffenausbildung der Piloten sowie die Munitionsbeschaffung beauftragt werden, sondern erst nach der im Koalitionsvertrag vereinbarten Debatte und Würdigung der verschiedenen zu berücksichtigenden Aspekte der Bewaffnung von Drohnen.

Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, hat das Bundesverteidigungsministerium im Mai und im Juni dieses Jahres mit einer auch online übertragenen Veranstaltungsreihe den Diskussionsstand aufgearbeitet. Dabei wurden neben den Auffassungen aller Bundestagsfraktionen auch die der Wissenschaft, der religiösen und humanistischen Ethik und der Öffentlichkeit zusammengeführt. In einem letzten Schritt wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage über die Beschaffung von Bewaffnung für die Heron TP-Drohne vorgelegt werden.

Die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker unserer Fraktion aus den Bereichen Außen, Sicherheit und Verteidigung, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Menschenrechte und humanitäre Hilfe haben den Prozess von Beginn an kritisch und konstruktiv begleitet. Wir haben uns intern sehr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und uns auch in den Veranstaltungen des Bundesverteidigungsministeriums eingebracht. Im Ergebnis haben wir einen strikten Forderungskatalog erstellt, den wir im Rahmen einer Entscheidung über die Bewaffnung von Drohnen umgesetzt wissen wollen. Unsere klaren Forderungen gegenüber dem Bundesverteidigungsministerium sind:

  • Ausdrückliches Verbot von extralegalen Tötungen, um die strikte Einhaltung des Völkerrechts zu gewährleisten und uns ausdrücklich von der Praxis einzelner anderer Staaten abzugrenzen.
  • Kategorische Ablehnung von vollautomatisierten Drohnen und anderen Waffensystemen, um die finale Entscheidung über den Einsatz von Waffengewalt stets auf einem menschlichen Urteil begründen zu können.
  • Erstellung und Offenlegung eines verbindlichen Einsatzkonzeptes für Drohnen, um ein Höchstmaß an Transparenz beim Einsatz von Drohnen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit zu erzeugen. Ebenfalls muss sichergestellt werden, dass das Parlament bei Veränderungen der allgemeinen Einsatzregeln informiert wird.
  • Einsatz von Drohnen nur dann, wenn dieser explizit im jeweiligen Bundeswehrmandat vorgesehen ist, um auch hier ein hohes Maß an Transparenz und Kontrolle zu erzielen.
  • Verortung des operativen Hauptquartiers mit den Kontroll- und Steuereinheiten für Drohnen im Einsatzland, um mögliche völkerrechtliche Verwerfungen beim Einsatz von Drohnen auszuschließen.
  • Größtmögliche Fürsorge und psychologische Begleitung für das Bediener- und Kontrollpersonal, um mögliche psychische Belastungen auszugleichen.

Mit diesem Forderungskatalog setzen wir einen strengen Maßstab für eine Bewaffnung von Drohnen. Kurz gesagt: Ja, wenn der dargestellte Forderungskatalog erfüllt ist, bin ich für eine Bewaffnung von Drohnen.

Mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir

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