Das Wahlrecht haben sie ja bereits zu ihren gunsten verändert und eine Wahl ab 16 ermöglicht. Finden Sie es nicht konsequent dann auch 16 jährige als voll Straffähig zu erklären?

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Frage von Sebastian J. •

Das Wahlrecht haben sie ja bereits zu ihren gunsten verändert und eine Wahl ab 16 ermöglicht. Finden Sie es nicht konsequent dann auch 16 jährige als voll Straffähig zu erklären?

Wer sich in der Lage fühlt zu wählen ist auch in der Lage sein handeln vor dem Gesetz zu rechtfertigen

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Hallo Herr J.,

Für Jugendliche, die zur Tatzeit zwischen 14 und 17 Jahren alt waren, gilt bereits das Jugendstrafrecht, was auch mehrere Jahre Haftstrafen vorsieht. Das ist je nach Art des Verbrechens auch richtig und wichtig so. Eine volle Straffähigkeit ist in meinen Augen jedoch nicht sinnvoll, denn besonders bei Kindern und Jugendlichen sollten neben Verurteilung nach Jugendstrafrecht weitere Instrumente in den Fokus genommen werden, um auf die Erziehung der Kinder Einfluss zu nehmen. Diese Instrumente sind vorhanden und müssen konsequent zum Wohl der Kinder und Jugendlichen genutzt werden. Uns als Gesellschaft und den Jugendlichen selbst hilft es deutlich mehr auf Prävention zu setzen, anstatt diese noch länger hinter Gitter zu bringen. Dafür braucht es ausreichend und gut honorierte Sozialarbeiter*innen, Jugendhilfeangebote, Jugendtreffs und generell Teilhabemöglichkeiten in der Gesellschaft.

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