Würden Sie der Umsetzung einer EU-Verordnung in nationales Recht zustimmen, durch die das Geschäftsmodell von sog. Neo-Brokern ab 2026 verboten werden soll?

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Frage von Robert O. •

Würden Sie der Umsetzung einer EU-Verordnung in nationales Recht zustimmen, durch die das Geschäftsmodell von sog. Neo-Brokern ab 2026 verboten werden soll?

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

Neo-Broker verdienen ihr Geld durch den Payment for Order Flow. Die EU wird voraussichtlich ab 2026 dieses Geschäftsmodell verbieten. Das Verbot wird folgendermaßen begründet: 1) Das Modell sei intransparent, weil Neo-Broker keine Auswahl zwischen mehreren Handelsplätzen gewähren, die Käufer folglich an einen Handelsplatz gebunden sind und 2), dass Neo-Broker ihre Kunden zu unbedachten Käufen verleiten (https://www.n-tv.de/wirtschaft/Verbot-gefaehrdet-Geschaeftsmodell-von-Neobrokern-article24239235.html). Sobald eine entsprechende Verordnung von der EU verabschiedet wurde, sind die nationalen Parlamente verpflichtet, diese Verordnung in nationales Recht umzusetzen. Würden Sie der Umsetzung einer EU-Verordnung in nationales Recht zustimmen, durch die das Geschäftsmodell von sog. Neo-Brokern ab 2026 verboten werden soll? Ich bitte um eine Begründung Ihrer Entscheidung.

Mit freundlichem Gruß
Robert O.

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Sehr geehrter Herr O.

vielen Dank für Ihre Frage!

Für Kundenaufträge mit kleineren Volumen erweist sich das Gebührenmodell Payment for Order Flow überwiegend vorteilhaft. Das ergibt eine Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Doch dieses Modell ist auch mit Gefahren verbunden. Das schnelle und einfache Bedienen über eine App verleitet leicht zu unüberlegten risikoreichen Schnellentscheidungen. Außerdem ist der Suchtfaktor (wie etwa im Glückspielwesen) nicht zu unterschätzen.

Die Erfahrung der sogenannten Corona-Jahre hat gezeigt, dass die Zahl junger Anleger in der Krise und in Zeiten der Verunsicherung regelrecht boomt (Anstieg unter 30-jähriger Anleger im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 70 Prozent und von 2021 auf 2022 um weitere 40 Prozent). Die jungen Anleger versuchen angesichts der aktuellen Inflation und Wirtschaftskrise ihr Angespartes in Sicherheit zu bringen. Nicht wenige von ihnen sind aktuell von Deindustrialisierung und im Alter von unsicheren Renten bedroht. Deshalb brauchen wir in Deutschland vor allem eine vernünftige Finanz- und Wirtschaftspolitik im Interesse unserer Mittel- und Geringverdiener. Unsere Wirtschaft braucht deshalb Stabilität und Berechenbarkeit, unsere Jugend benötigt berufliche Perspektiven und eine verlässliche Altersvorsorge. 

Neo-Broker haben als Zielgruppe vor allem Kleinanleger mit geringen Kosten und einfacher Depot-Eröffnung. Marktbeobachter stellen fest, dass das Geschäftsmodell von Neo-Brokern zu einer Konkurrenz für die großen Börsenplätze geworden ist. Sollten diese verboten werden, wird das vor allem Kleinanleger treffen, die angesichts der aktuellen Inflation und Wirtschaftskrise ihr Angespartes kostengünstig in Sicherheit bringen wollen. Kleinanleger sind oft junge Menschen, die wegen unsicheren Renten von Altersarmut betroffen sind. Im Jahr 2020 haben laut dem Deutschen Aktieninstitut rund 600.000 unter 30-Jährige in Aktien investiert. Der Anstieg zum Vorjahr betrug somit 70 Prozent. Bei den unter 29-Jährigen hat sich die Zahl der Aktionäre von 2021 auf 2022 um 40 Prozent gesteigert. Wettbewerb und Anlegerschutz liegen mir am Herzen. Deshalb lehne ich ein komplettes Verbot ab.

Sollte das Verbot auf EU-Ebene doch kommen, ist die Umsetzung in nationales Recht nach der derzeitigen Lage unumgänglich. Ich hoffe in diesem Fall, dass in diesem Fall neue Möglichkeiten gefunden werden, den Wettbewerb unter Börsen und Brokern zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Malte Kaufmann

 

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2021/fa_bj_2106_Neo_Broker.html

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Verbot-gefaehrdet-Geschaeftsmodell-von-Neobrokern-article24239235.html

https://www.nzz.ch/finanzen/neobroker-was-ihr-ueber-sie-wissen-solltet-ld.1660696

 

 

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