Frage an Manfred Todtenhausen bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Manfred Todtenhausen
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Frage von Volker F. •

Frage an Manfred Todtenhausen von Volker F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Todtenhausen,

ich habe eine Frage verbunden mit einer Anregung.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlgesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Müsste sich der Bundestag logischerweise nun nicht auflösen,da die Wahl ja lt. Urteil des Gerichts verfassungsgemäß zustande gekommen ist ?

Meine Anregung für eine Neufassung des Wahlgesetz wäre,alle zur Zeit im Bundestag vertretene Parteien in die Beratung mit einzubeziehen,also auch Die Linke.
Ich würde das für eine demokratische Selbstverständlichkeit halten,zumindest in solchen Sachfragen,die ideoligischen Grabenkämfe beiseite zu schieben.

Mit freundlichen Grüßen,

Volker Fieseler

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Sehr geehrter Herr Fieseler,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Anregung!

Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. Juli 2012 Teile des Wahlrechts für ungültig erklärt. Insbesondere die Verteilung der Abgeordnetensitze muss bis zur nächsten Bundestagswahl im Jahr 2013 neu geregelt werden.

Im November 2011 war von der Mehrheit des Deutschen Bundestages eine Reform des Bundeswahlgesetzes beschlossen worden. Diese Reform war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht am 3. Juli 2008 entschieden hatte, dass Teile des Bundeswahlgesetzes verfassungswidrig sind. Das Gericht erklärte bei seiner damaligen Entscheidung, dass sich dies "zwar auf die Zusammensetzung des 16. Deutschen Bundestages auswirken würde, aber nicht zu dessen Auflösung führt, da das Interesse am Bestandsschutz der im Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit des Bundeswahlgesetzes zusammengesetzten Volksvertretung überwiegt". Das Gericht verpflichtete den Gesetzgeber, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Durch diese Übergangsfrist wurde der 17. Deutsche Bundestag im Jahr 2009 noch nach dem "alten" Wahlrecht gewählt. Der Deutsche Bundestag muss sich also weder nach dem Urteil des Jahres 2008 noch nach dem aktuellen Urteil auflösen.

Jetzt ist es unsere Aufgabe als Parlamentarier, schnellstmöglich das Wahlrecht so zu reformieren, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. Die FDP-Bundestagsfraktion hat der Opposition deshalb unmittelbar nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Gespräche angeboten, um beim Wahlrecht einen Konsens zu erzielen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Todtenhausen

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