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Hallo Herr Hagel, wie wollen sie den Bürokratieabbau durchführen und weiter den überdimensionalen Zuwachs an Personal der letzten Jahre in den Kommunen? Und wie stehen sie zur Erweiterung vom Landtag

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Manuel Hagel
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Frage von Dieter S. •

Hallo Herr Hagel, wie wollen sie den Bürokratieabbau durchführen und weiter den überdimensionalen Zuwachs an Personal der letzten Jahre in den Kommunen? Und wie stehen sie zur Erweiterung vom Landtag

Belegt sind diese Fragen durch Jahresberichte und Statistiken der Landratsämter. Die Erweiterung des Landtags BW begründet durch das Volksbegehren vom 28. März 2025 , dass das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ nicht von der nach Artikel 59 Absatz 3 Satz 4 der Landesverfassung erforderlichen Zahl von Wahlberechtigten durch rechtsgültige Eintragung unterstützt wurde und somit nicht zustande gekommen ist.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Wir wollen den Vorschriftendschungel lichten und den bürokratischen Aufwand verringern. Wir wollen alle bestehenden Regelungen und Vorschriften des Landes systematisch auf ihre Notwendigkeit prüfen. Unser Ziel ist es, einen klaren, effizienten und verständlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der den Handlungsspielraum für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft erweitert. Dabei werden wir darauf achten, dass das Landesrecht nicht über die Anforderungen von Bund und EU hinausgeht. Zudem soll das Prinzip „One in, two out“ verbindlich festgelegt werden.

Neue Regelungen und Vorschriften wollen wir vor ihrer landesweiten Einführung in der Praxis erproben. Dazu werden wir Reallabore einrichten, in denen neue Vorschriften auf kleinerer Ebene getestet und praxisgerecht angepasst werden können, bevor sie flächendeckend umgesetzt werden.

Zukünftig werden Gesetze und Verordnungen grundsätzlich mit einer Befristung versehen. Nach Ablauf dieser Frist sollen sie automatisch außer Kraft treten, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich verlängert. Die Kosten, der Nutzen und die Wirksamkeit jeder Regelung werden rechtzeitig vor Fristablauf durch eine unabhängige externe Stelle evaluiert.

Außerdem wollen wir unsere Behörden verpflichten, das Once-Only-Prinzip konsequent umzusetzen. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen sollen Daten dem Staat nur einmal zur Verfügung stellen müssen. Jede weitere Abfrage durch eine Verwaltung soll dann nur noch elektronisch und unter Nutzung vorhandener Daten erfolgen.

In Zeiten des demografischen Wandels und der zunehmenden Digitalisierung müssen und werden wir die Personalausstattung des öffentlichen Dienstes nach und nach an die aktuellen Bedarfe anpassen. Wir streben im Zuge von Aufgabenabbau, Strukturreform und Effizienzsteigerungen eine Reduzierung des Personals in der Kernverwaltung um zehn Prozent innerhalb der kommenden fünf Jahre an. Dabei setzen wir bewusst auf die natürliche Fluktuation innerhalb der Verwaltung, insbesondere bedingt durch den Rentenbeginn der geburtenstarken Jahrgänge, um den Wandel sozialverträglich und planbar zu gestalten.

Sie sprechen außerdem die mögliche Größe des künftigen Landtags von Baden-Württemberg an. Zunächst einmal gilt für uns: Zwar ist es richtig, dass das beim Zweistimmen-Wahlrecht mögliche Stimmensplitting zu einem größeren Landtag beitragen kann. Der umgekehrte Fall ist aber genauso realistisch. Wie sich ein künftiger Landtag zusammensetzt, hängt in erster Linie vom Wahlergebnis ab. Dies bestimmen alleine die Bürgerinnen und Bürger. Die im Raum stehenden Warnungen vor einem drohenden XXL-Landtag sind daher zunächst einmal reine Spekulation.

Sollte es dennoch zu strukturellen Verwerfungen kommen, sind wir in der kommenden Legislaturperiode selbstverständlich gesprächsbereit. In diesem Zusammenhang kann aus unserer Sicht eine Stärkung der in der Landesverfassung angelegten Persönlichkeitskomponente ein sinnvoller Ansatz sein. Eine starre Obergrenze darf jedenfalls nicht dazu führen, dass direkt gewählte Abgeordnete ihr Mandat nicht antreten können – so wie dies infolge der jüngsten Wahlrechtsreform derzeit auf Bundesebene der Fall ist.

Freundliche Grüße
Manuel Hagel MdL 
 

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