Warum kann ich das Grundbuch als Eigentümer oder WEG-Verwalter nur vor Ort und nicht online einsehen und muss handschriftlich Daten übernehmen? Wollen Sie dies ändern?
Sehr geehrter Herr Hagel,
Eigentumsverhältnisse sind in Deutschland im Grundbuch festgehalten.
Als Behörde, Gericht oder Notar, teilweise auch als Anwalt oder Vermessungsingenieur kann ich am digitalem automatisierten Abruf teilnehmen (§80ff GBV). Das digitale System existiert also.
Als Eigentümer oder WEG-Verwalter steht mir dagegen - auch nicht im Falle eines berechtigten Interesses §12 GBO - eine digitale Einsicht NICHT zur Verfügung. Ich muss tatsächlich physisch zum Grundbuchamt fahren, vorher einen Termin vereinbaren, und dann händisch Daten von einem Bildschirm abschreiben. Im Jahre 2025!
Warum kann ich nicht per eID meinen eigenen Eintrag ansehen? Warum kann ein WEG-Verwalter nicht die von ihm verwalteten Wohnungen digital einsehen? Es gibt existierende gute Konzepte um den Datenschutz zu gewährleisten und Berechtigung vorauszusetzen auch online.
Ist das Digitalisierung made by CDU? Wie stehen Sie dazu und planen Sie sich dafür einzusetzen dies zu ändern?
Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau R.,
trotz großer digitaler Fortschritte bleibt die Grundbucheinsicht ein besonders schützenswerter Bereich. Die sorgfältige Prüfung des berechtigten Interesses ist zentral, um Eigentümerinnen und Eigentümer zuverlässig zu schützen. Deshalb kann eine vollständig digitale Einsicht nur jenen offenstehen, die kein berechtigtes Interesse nachweisen müssen – etwa Behörden – oder Stellen, die ihr berechtigtes Interesse nach einem entsprechenden Antrag dauerhaft hinterlegt haben.
Gleichzeitig treibt die Landesregierung – mit der verlässlichen Unterstützung meiner Fraktion – die Digitalisierung konsequent voran. Viele Schritte sind bereits heute online möglich, darunter auch die Beantragung von Grundbuchausdrucken. Das ist ein wichtiger Baustein für eine moderne, sichere und bürgernahe Verwaltung.
Auch in Zukunft setzen wir uns dafür ein, weitere Dienstleistungen digital verfügbar zu machen und das once-only-Prinzip Schritt für Schritt auszubauen – für eine Verwaltung, die einfacher, effizienter und spürbar alltagstauglicher wird.
Freundliche Grüße
Manuel Hagel
