Frage an Manuel Sarrazin bezüglich Recht

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Manuel Sarrazin
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Joachim E. •

Frage an Manuel Sarrazin von Joachim E. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Sarrazin,

ich bin deutscher Staatsbuerger,der seit ueber 10 Jahren in einer Lebensgemeinschaft mit seiner Familie ( eine Frau, zwei Kinder , drei Katzen und ein Hund ) in Frantiskovy Lazne, Czech Republic, lebt und in Deutschland berufstaetig ist. Durch die grenznaehe beider Staetten bin ich stets taeglich daheim.

Ich bin in der Tschechei ordnungsgemaess gemeldet. Und nun beginnt das Dilemma.Auf meinem Personalausweis steht noch mein Wohnsitz in Deutschland. Was auch wegen der Lohnsteuerkarte etc. noch notwendig war usw...... Einen zweiten Wohnsitz in Deutschland darf ich laut Amt nicht anmelden. Entweder oder heisst es. In Tschechien kann ich aber nicht auf meinem Personalausweis meinen Wohnsitz eintragen lassen. ich brauche aber einen Personalausweis, besonders dann wenn ich diesen verlaengern lassen muss oder wenn ich einen Reisepass brauche. Und was nun ? Die Botschaft fuehlt sich dafuer auch nicht zustaendig. Also kann ich nirgendwo hinfahren oder mus schwarz einreisen ?! Was ist das fuer eine Eiuropapolitik wo offensichtlich nur das grosse Geld zaehlt aber mich dann noch ueber die Steuer zum Ausgleich des Bankrotts fremder Laender bitte - irgendwann kommt das eh.

Koennen Sie mir helfen ?

Mit freundlichem Gruss

Joachim Effler

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Effler,

ich möchte mich zuallererst für die viel zu späte Antwort auf ihre Frage entschuldigen. Eine erste Antwort ist in unserem System hängengeblieben. Leider haben wir das erst jetzt bemerkt. dafür möchte ich mich nochmals entschuldigen.

Laut Auswärtigen Amt fungieren die deutschen Botschaften derzeit nicht also Personalausweisbehörde. Das wird sich allerdings zum 1. Januar 2013 ändern.

"Personalausweise können gegenwärtig nur von den Personalausweisbehörden im Inland ausgestellt werden. Diese sind gesetzlich verpflichtet, auch für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, Personalausweise auszustellen."

Die Ausstellung eines Personalausweises in Deutschland sollte also kein Problem sein. Einen Reisepass stellt ihnen die Deutsche Botschaft aus.

Die gesamten Informationen finden sich unter: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/02/Personalausweise/Personalausweise__ohne__Inlandswohnsitz.html

„Nach geltender Rechtslage ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen gegenwärtig keine Personalausweisbehörde. Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnsitz im Inland können bei der für sie zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Generalkonsulat einen Reisepass beantragen. Sie können von diesen aber keinen Personalausweis erhalten.

Personalausweise können gegenwärtig nur von den Personalausweisbehörden im Inland ausgestellt werden. Diese sind gesetzlich verpflichtet, auch für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, Personalausweise auszustellen. Über das Verfahren und die zur Beantragung eines Personalausweises erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte direkt bei der Personalausweisbehörde im Inland, bei der Sie den Antrag stellen möchten.

Generell gilt: Ihren Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich bei einer Personalausweisbehörde im Inland stellen. Die Anmeldung eines Wohnsitzes im Inland ist hierfür nicht erforderlich. Ein Versand des PIN-Briefs ins Ausland ist nur nach Absprache mit der inländischen Personalausweisbehörde möglich. Ein Versand des Personalausweises ist weder in das Ausland noch an eine inländische Adresse möglich. Sie müssen Ihren Personalausweis also grundsätzlich persönlich abholen, können aber auch eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Im Rahmen der Aushändigung des Personalausweises müssen Sie den Erhalt des PIN-Briefs bestätigen und schriftlich erklären, ob Sie die elektronische Identitätsfunktion (eID) nutzen möchten. Zur Abgabe dieser Erklärungen können Sie ebenfalls eine andere Person bevollmächtigen.

Ab dem 1. Januar 2013 wird das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen die Zuständigkeit für Personalausweisangelegenheiten im Ausland übernehmen.“

Mit freundlichen Grüßen,

Manuel Sarrazin