Wie stellen Sie sich zu der Tatsache, dass der seit 1919 (nicht seit 2019!!!) bestehende Auftrag zur rechtssicheren Ablösung der Staatsleistungen an die christlichen Kirchen nicht erledigt ist?

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Marcel Emmerich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hansbernd S. •

Wie stellen Sie sich zu der Tatsache, dass der seit 1919 (nicht seit 2019!!!) bestehende Auftrag zur rechtssicheren Ablösung der Staatsleistungen an die christlichen Kirchen nicht erledigt ist?

Aus Drucksache Deutscher Bundestag 19/19273 vom 15.05.2020:
"Seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung im Jahr 1919 ist die Ablösung der bis dahin an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen Verfassungsauftrag, Art. 138 WRV. Auch in das Grundgesetz wurde dieser Verfassungsauftrag inkorporiert, Art. 140 GG. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder ist ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt. Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen ist dann durch die Länder zu regeln. Seit 100 Jahren ist der Verfassungsauftrag jedoch unerfüllt. Der Bund hat bisher kein Grundsätzegesetz erlassen und damit seinen Verfassungsauftrag noch nicht erfüllt. Die beiden christlichen Kirchen erhalten aber so lange Staatsleistungen durch die Länder, bis diese sie durch eine Ablösung entschädigt haben. Derzeit belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer an die Kirchen auf jährlich circa 548 Mio. Euro. …"

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Richtigerweise verweisen Sie darauf, dass der Auftrag zur Ablösung der Staatsleistungen bereits seit über 100 Jahren besteht. Gleichzeitig deutet diese lange Dauer auch auf die Schwierigkeit hin, ein Gesetz aufzusetzen, dass den berechtigten Interessen aller Seiten gerecht wird.

Im Koalitionsvertrag haben wir mit unseren Koalitionspartnern vereinbart, diese Wahlperiode eine gesetzliche Grundlage für die Ablösung der Staatskirchenleistungen zu schaffen, wobei wir im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen schaffen wollen, um eine rechtssichere Ablösung zu gewährleisten. Daran arbeiten wir gemeinsam als Koalition und führen entsprechend Gespräche mit allen beteiligten Akteuren.

Für weitere Fragen hier über Abgeordnetenwatch bin ich gerne für Sie erreichbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Emmerich

 

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