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Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

Bild von Marcel Emmerich in einem blauen Sakko vor einem grünen Hintergrund.
Marcel Emmerich
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Frage von Ramon K. •

Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

Sehr geehrter Herr Emmerich,

als Bürger aus Baden-Württemberg verfolge ich die Diskussion um die EU-Chatkontrolle mit großer Sorge.

Ich befürchte, dass Maßnahmen zur anlasslosen Durchleuchtung privater Kommunikation die Privatsphäre unbescholtener Bürger beeinträchtigen und die Sicherheit von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation schwächen könnten. Kritiker sehen hierin erhebliche Grundrechtseingriffe.

Wie positionieren Sie sich zu diesem Vorhaben? Werden Sie sich dafür einsetzen, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Vertraulichkeit privater Kommunikation zu schützen?

Mit freundlichen Grüßen

Ramon K.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr R.,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Mir ist der Einsatz für die Bürgerrechte im Digitalen ein Kernanliegen. Deshalb teile ich Ihre großen Bedenken hinsichtlich der sogenannten „Chatkontrolle“, die im Rahmen der CSA-Verordnung auf europäischer Ebene verhandelt wird. 

Seit Beginn der Verhandlungen der CSA-Verordnung vor mehr als drei Jahren begleite ich diese Diskussion parlamentarisch und öffentlich kritisch - und trete sowohl für tatsächlich zielführende Instrumente zur Effektivierung der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und seiner Darstellung als auch für den Schutz und Erhalt digitaler Grundrechte ein.

Ich unterstützte ausdrücklich die von der Europäischen Kommission angestrebten Ziele zur Bekämpfung und der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern sowie zum besseren Schutz von Kindern. Jährlich erleiden tausende Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt und Ausbeutung. Auch Missbrauchsdarstellungen zirkulieren immer häufiger und oft jahrelang im Netz. Eine gesamtgesellschaftliche Verbesserung der rechtsstaatlich entschlossenen Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung in Hinsicht auf Verfolgung, Prävention und Aufklärung drängt.

Die CSA-Verordnung geht jedoch über dieses Ziel deutlich hinaus: Sie würden Anbieter digitaler Kommunikationsdienste verpflichten, die private Kommunikation ihrer Nutzenden massenhaft und anlasslos zu durchsuchen. Dies gefährdet die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und eröffnet Wege für eine flächendeckende Überwachung privater Kommunikation. Ebenso besteht die Gefahr, dass der effektive Bruch der Ende-zu-Ende Verschlüsselung risikoreiche Schwachstellen schafft, die immer auch von Dritten ausgenutzt werden können und somit vor dem Hintergrund der aktuellen Cyberbedrohungslage nicht zu verantworten sind.

Obwohl das Europäische Parlament bereits zweimal eine weitere Verlängerung des Vorschlags abgelehnt hatte, bedienten sich Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP), die EVP, der Rat und die Europäische Kommission eines undemokratischen Manövers, um den originalen Text wieder auf die Plenar-Tagesordnung zu setzen.

Die meisten Europaabgeordneten stimmten gegen den Vorschlag, aber für eine Ablehnung wäre diesmal eine absolute Mehrheit (361 Stimmen) notwendig gewesen. Durch die erfolgreiche Annahme eines Grünen/EFA-Änderungsantrags wurde zumindest der Schutz verschlüsselter Kommunikation gewährleistet. 

Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir uns schon in der letzten Wahlperiode immer wieder gegen die Chatkontrolle und für tatsächlich zielführende Instrumente im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kinder- und Jugendlichen und der Verbreitung entsprechender Darstellungen ausgesprochen. Im letzten Jahr forderten wir die Bundesregierung in einer sogenannten Stellungnahme nach Art. 23 des Grundgesetzes erneut mit Nachdruck auf, sich im Europäischen Rat gegen eine anlasslose Überprüfung jeglicher privaten Inhalte und Speichermedien auszusprechen und stattdessen zielführende Alternativvorschläge umzusetzen, um Kinder und Jugendliche endlich besser zu schützen.

Ich muss Ihnen zustimmen: Durch die Fokussierung auf die die verfassungs- und europarechtlich fragwürdige „Chatkontrolle“ bleibt die Implementierung von dringend notwendigen, tatsächlich wirksamen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bisher weitgehend aus. 

Aus meiner Sicht liegt eine Vielzahl anderer wirkungsvoller Vorschläge vor. 

 

In unserem Antrag haben wir ein großes Bündel an Maßnahmen vorgelegt, um endlich einen besseren Kinder- und Jugendschutz voranzubringen, das aber gleichzeitig auch die Persönlichkeitsrechte schützt und die IT-Sicherheit nicht unterminiert. 

Nicht nur die Grüne Bundestagsfraktion, sondern auch zahlreiche Akteur*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft kritisieren die „Chatkontrolle“ als grundrechtsgefährdendes, unsicheres und unwirksames Mittel, um Kinder und Jugendliche zu schützen.

Zuletzt hatten sich auch prominente Stimmen aus CDU/CSU und SPD nach einer jahrelangen Diskussion mehr und mehr der Kritik an der Chatkontrolle angeschlossen.  Selbst Jens Spahn als Fraktionsvorsitzender lehnte die Chatkontrolle zwischenzeitlich klar ab. Das jetzige Verhalten der EVP im Europaparlament spricht allerdings eine gänzlich andere Sprache. 

Wir werden auch weiterhin dafür kämpfen, dass endlich umfassende Maßnahmen für den Kinderschutz beschlossen werden, die nicht gegen die Grundrechte und IT-Sicherheit aller ausgespielt werden. Die Grüne Bundestagsfraktion bleibt am Ball. 

 

Bei weiteren Fragen und Anliegen stehen Ihnen mein Büro und ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Emmerich

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