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Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 23.04.2024

Völlig klar ist: Ein Elternteil, das Gewalt gegen sein Kind ausübt, kann für dieses Kind nicht die Verantwortung bekommen. Auch Partnerschaftsgewalt muss in Sorge- und Umgangsverfahren berücksichtigt werden. Im Umgang mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft dulden wir keinerlei frauenverachtende oder demokratiefeindliche Äußerungen. Solche Leute stoßen bei uns niemals auf offene Ohren.

Frage von Katharina B. • 19.02.2024
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Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 04.03.2024

Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bereits vorgelegt und der Bundestag hat im November 2023 schon erstmals über den Entwurf beraten.

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