haben Sie vielen Dank für Ihre Ergänzungen zu Ihrer Anfrage vom 05.09.2023, die ich zur Kenntnis genommen und der Beantwortung Ihrer ursprünglichen Frage zugrunde gelegt habe.
§ 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt (zivilrechtlich) das Recht auf gewaltfreie Pflege sowie Erziehung und lautet: Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.
Im Todesfalle des grundsätzlich Bewilligungsberechtigten kann es a) sein, dass der Erblasser eine Bewilligung bereits vor seinem Tode abgegeben hat oder die Auflassung erklärt hat, sodass eine entsprechende Erklärung auch nach seinem Tode fortgelten würde.
Das Problem bei den Mieten liegt darin, dass es offensichtlich zu wenig Wohnraum gibt - und nicht zu wenig Regulierung.
Die Liste von Mangelberufen wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit erstellt
Wir brauchen einen Rechtsstaat auf der Höhe unserer Zeit.