Frage an Marcus Optendrenk bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Marcus Optendrenk
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Frage von Tom O. •

Frage an Marcus Optendrenk von Tom O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Optendrenk,

ich wüsste gerne, warum Ihre Partei den Antrag der AfD zur Wiedereinführung der Eidesformel "zum Wohle des Deutschen Volkes" abgelehnt hat?
Warum wurde der Antrag nicht angenommen?
Ich persönlich hätte es sehr begrüßt, wenn die Formel wieder ihre alte Form zurückbekommen hätte, die sie hatte, bevor sie von rot/grün umgeändert wurde.
Hat Ihre Partei den Antrag abgelehnt, weil er von der AfD stammt?
Wenn ja, wird Ihre Partei (zusammen mit dem Koalitionspartner) demnächst selbst einen entsprechenden Antrag vorbringen und dafür stimmen?
Wenn nein, warum nicht?
Was ist falsch daran, dem Wohle des Deutschen Volkes dienen zu wollen?
Woran liegt es, dass die alte Formel nicht wieder eingeführt wurde?
Wenn es wegen der in NRW lebenden Migranten ist, so wüsste ich gerne, was aus der Idee geworden ist, sie zu integrieren und sie zu Deutschen (und damit zu einem Teil unseres Landes und Volkes) zu machen geworden ist?
"Dem Wohle des Deutschen Volkes" umfasst schließlich auch diejenigen, die Deutsche werden möchten. Und die, die es nicht wollen werden, bei denen muss man sich logischerweise fragen: Warum wollen sie nicht? Und wenn sie nicht wollen, warum wollen sie dann bei uns sein?

Mit freundlichen Grüßen
T. O.

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Sehr geehrter Herr O.

herzlichen Dank fürIhre Anfrage bei Abgeordnetenwatch vom 5. Juli 2017. Zunächst einmal: Es war zweifelsohne richtig, die konstituierende Sitzung des nordrhein-westfälischen Landtags nicht für eine Debatte über unsere Verfassung zu missbrauchen. Der AfD-Antrag war lediglich ein durchsichtiger Versuch, Aufmerksamkeit zu erregen und einen vermeintlichen Eklat heraufzubeschwören. Der Landtag hat gut daran getan, auf dieses fragwürdige Vorgehen nicht weitereinzugehen. Aber auch in der Sache sehe ich keine Veranlassung, eine Änderung der Eidesformel vorzunehmen. Der nordrhein-westfälische Landtag hat im vergangenen Jahr nach zähem Ringen eine Reform der Landesverfassung beschlossen. In der Neufassung wurdefestgelegt, dass Landesminister nicht mehr auf das „Wohl des deutschen Volkes“, sondern auf das des Landes vereidigt werden. Damit wird für die Regierungsmitglieder erstmals ein Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen und zu den Staatsbürgern, die im Land Nordrhein-Westfalen leben, hergestellt.  Die Formulierung verpflichtet die Landesregierung und seine Mitglieder erstmals konkret auf das Staatsvolk des Landes Nordrhein-Westfalenund ist damit auch ein Ausdruck des Landesbewusstseins, das wir hier in 70 Jahren entwickelt haben. Das Land Nordrhein-Westfalen als Rechtssubjekt erfasst eben nicht nur das Staatsgebiet, sondern auch das Staatsvolk des Landes Nordrhein-Westfalen. Das ergibt sich alleine schon ausdem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und entspricht auch den Gedankendes Bundesverfassungsgerichts in mehreren seiner Entscheidungen. Eineabermalige Änderung der Verpflichtungserklärung wäre daher ein Rückschritt und steht für mich nicht zur Diskussion. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marcus Optendrenk

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