Antwort 28.07.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Der Vergleich der Alimentation mit anderen Bundesländern hat übrigens im Kern keinen Bezug zum Verfassungsgerichtsurteil.

Der Vergleich der Alimentation mit anderen Bundesländern hat übrigens im Kern keinen Bezug zum Verfassungsgerichtsurteil.
Soweit sich weiterer Korrekturbedarf noch nach weiteren Berechnungen ergibt, werden wir dem Landtag dazu Vorschläge machen.
Ob und in welchem Umfang dazu auch eine Koppelung des Rentenalters gehören wird, vermag ich derzeit nicht zu sagen.
Ich glaube nicht, dass wir uns daran ein Vorbild nehmen müssen, wenn andere erst aufholen.
Wie bereits veröffentlicht, ist mit den Gewerkschaften verabredet, die gegebenenfalls erforderliche Anpassung aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG in den nächsten Monaten abzuschließen und notwendige Anpassungen dem Landtag vorzulegen.