Wurde vom Finanzsenator beim Dialogforum Schiene HH Altona gegen EU-Vergaberecht verstoßen, indem europaweite Ausschreibungen unterblieben, obwohl der Schwellenwert von 214 000 € überschritten war?

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Mareike Engels
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Frage von Peter S. •

Wurde vom Finanzsenator beim Dialogforum Schiene HH Altona gegen EU-Vergaberecht verstoßen, indem europaweite Ausschreibungen unterblieben, obwohl der Schwellenwert von 214 000 € überschritten war?

Sehr geehrte Frau Engels!

Finanzsenator Dressel sitzt gemeinsam mit dem Verkehrssenator im Lenkungskreis des Dialogforums, der u.a. über Auftragsvergaben entscheidet. FHH und DB tragen die Kosten des Dialogforums hälftig, es handelt sich also um gemeinsame Auftragsvergaben.

Das Sekretariat des Forums wurde gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vergeben, also ohne Ausschreibung im EU-Amtsblatt. Im Protokoll des Lenkungskreises vom 25. Juni 20 war aber zuvor festgehalten, dass eine „EU-weite Ausschreibung aufgrund der Höhe der Summe“ erfolgen sollte.

Am 23. August 21 wurde vom Lenkungskreis die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Güterumgehungsbahn mit einem Wert von geschätzten 400 000 € gebilligt. Auch in diesem Fall erfolgte die Vergabe gemäß UVgO, also ohne EU-weite Ausschreibung.

Da hier nur 1000 Zeichen zur Verfügung stehen, kann ich die Dokumente, auf die ich mich beziehe, leider nicht verlinken. Stelle Ihnen diese gerne auf Wunsch zur Verfügung.

Dank für Ihre Antwort!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

ich habe nun erfahren, dass im Lenkungskreis des Dialogforums Schiene Hamburg Altona beschlossen wurde, dass die Ausschreibung und Beauftragung der Geschäftsstelle und der Moderation durch die DB AG erfolgen soll. Die DB AG ist hier also die maßgeblich handelnde Organisation. Die DB AG hat entsprechend gängiger Praxis und der für sie geltenden gesetzlichen Voraussetzungen diese Ausschreibung durchgeführt. Nach herrschender Rechtsauffassung begründet eine Finanzierungsverabredung zwischen Beteiligten der öffentlichen Hand keine Verpflichtung im Rahmen des Vergaberechts. Ihre Schlussfolgerung, dass es sich um eine gemeinsame Auftragsvergabe gehandelt habe, teile ich deshalb nicht.

Mit freundlichen Grüßen, Mareike Engels

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