In was für einem Umfang würde ein NATO-Bündnisfall nach Artikel 5 ausgetragen werden?

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Frage von Simon E. •

In was für einem Umfang würde ein NATO-Bündnisfall nach Artikel 5 ausgetragen werden?

Sehr geehrte Frau Strack-Zimmermann,

Mal angenommen es käme durch bestimmte Zwischenfälle tatsächlich zu einem Bündnisfall der NATO etwa gegen Russland, dann würden wir uns ja de-facto in einem dritten Weltkrieg befinden, dazu noch mit den größten Atommächten der Welt. Ich gehe davon aus, dass alle NATO Staaten sich dann an kriegsrechtliche Bestimmungen halten würden und nur konventionelle Kriegsführung betreiben.

Wie würde die NATO aber etwa auf den Einsatz von taktischen Atomwaffen oder kleineren Nuklearwaffen reagieren?
Denn dann würde die Mutually-Assured-Destruction Doktrin ja einen Gegenschlag vorraussetzen, welcher die Lage nur ins unermessliche dramatisieren könnte und in einem Atomkrieg enden könnte.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihr Interesse sehr gut nachvollziehen. Die NATO hat klare Bestimmungen, wie in welchem Fall gehandelt wird. Wenn ein Land der NATO angegriffen wird, tritt der Bündnisfall ein und die NATO ist verpflichtet, das angegriffene Land zu verteidigen. Allerdings bitte ich um Verständnis, dass ich hier maximale Zurückhaltung übe und öffentlich nicht kommentiere.

Mit freundilchen Grüßen
Marie-Agnes Strack-Zimmermann

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