Warum brauchen wir ein Bundeswehr-Sondervermögen? Ist das überhaupt wirtschaftlich?

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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
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Frage von Tim G. •

Warum brauchen wir ein Bundeswehr-Sondervermögen? Ist das überhaupt wirtschaftlich?

Sehr geehrte Frau Strack-Zimmermann,

vorab möchte ich Ihnen sagen, dass Sie aus meiner Sicht einen guten Job machen. Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung zukünftig stärker in die Ausrüstung der Bundeswehr stärker finanzieren will. Gleichzeitig frage ich mich, warum man hierfür unbedingt ein Sondervermögen benötigt. Können die Ausgaben für Neuinvestitionen nicht weiterhin im Haushaltsplan im Einzelplan des BMVg stehen?

Des weiteren würde ich gerne wissen, warum genau 100 Mrd veranschlagt werden sollen. Ich frage mich, ob diese feste Summe überhaupt mit dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit nach § 7 BHO vereinbar ist. Ist es nicht wirtschaftlicher wenn wir neue, moderne Waffensysteme, Munition etc. mit möglichst wenig Mitteln beschaffen als mit der festen Summe von 100 Mrd möglichst viel?

Mit freundlichen Grüßen

T.G.

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Sehr geehrter Herr G.,
 
vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Zuspruch. Das Sondervermögen soll lediglich wichtige Modernisierungen für die Bundeswehr vorziehen, also geplante Vorhaben beschleunigen. Es wird die grundsätzliche Finanzierung unserer Landesverteidigung über den Haushalt nicht ersetzen. Angesichts der aktuellen Situation braucht die Bundeswehr jedoch diese außerplanmäßige Finanzspritze. Mit dem Sondervermögen schaffen wir eine bessere Planbarkeit für die Bundeswehr. Das Volumen von 100 Milliarden orientiert sich am akuten Investitionsbedarf, der durch die bisherige Haushaltsplanung noch nicht abgedeckt ist. Dass das Problem selbstgemacht ist und bei frühzeitigem Gegensteuern keine derart harten Maßnahmen notwendig geworden wären, darauf weise ich seit Jahren hin. Dieses Kind ist allerdings in den Brunnen gefallen. Die grundsätzliche und dauerhafte Finanzierung der Bundeswehr muss und wird parallel weiter über den Einzelplan 14 - Verteidigung - im Haushalt laufen. Durch die Verankerung im Grundgesetz ist das Sondervermögen rechtlich sicher. Selbstverständlich ist es unsere Aufgabe, die Gelder - wenn sie beschlossen sind - umsichtig und effizient einzusetzen und alle Regeln der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Darauf sind wir vorbereitet. Weitere Informationen zum Sondervermögen können Sie auch hier nachlesen: https://www.fdpbt.de/infopapier/sondervermoegen-bundeswehr-fragen-und-antworten
 
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Agnes Strack-Zimmermann

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