Welche Auswirkungen hat die gemäß Koalitionsvertrag geplante Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit auf die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands

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Frage von Christoph v. •

Welche Auswirkungen hat die gemäß Koalitionsvertrag geplante Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit auf die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands

Guten Tag Frau Dr. Strack-Zimmermann,
wenn ich vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine mit Menschen spreche, die die neben der deutschen eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen, sagen diese oft, dass sie im Verteidigungsfall Deutschalnd verlassen würden, weil sie in ihrem zweiten Heimatland ebenfalls problemos einreisen, leben und arbeiten dürfen. Daher meine Frage: Welche Auswirkungen hat die gemäß Koaltionsvertrag geplante Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit auf die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Ich meine hier nicht nur die notwendige Anzahl der Soldatinnen und Soldaten, sondern auch die Menschen, die zur Versorung der Truppe notwendig sind, also z.B. für die Herstellung von Waffen und Munition, Fahrzeugen, Kleidung, Lebensmittel, Logistic, IT usw.
Wird der geplante Gesetzentwurf nach Verabschiedung im Kabinett auch im Verteidungsausschuss, dem Sie vorsitzen, beraten?
Mit freundlichen Grüßen
C. v. H.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr von H.,

ich glaube, dass die geplante doppelte Staatsbürgerschaft keine Auswirkungen auf die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands haben wird. Wir Freie Demokraten begreifen die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit als Ergebnis und Ziel einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft. Ich gehe davon aus, dass sich die große Mehrheit der Menschen aus Überzeugung um eine doppelte Staatsbürgerschaft bemühen wird, weil sie sich zur deutschen Gesellschaft zugehörig fühlt. Als Koalition wollen wir das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen. Die Federführung liegt beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

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