Frage an Marie-Luise Dött bezüglich Umwelt

Portrait von Marie-Luise Dött
Marie-Luise Dött
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Marie-Luise Dött zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Klaus B. •

Frage an Marie-Luise Dött von Klaus B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Dött,

aus den Medien erfuhr ich, dass Sie umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU sind.

Meine Fragen lauten, was passiert, wenn es zu einem GAU in einem deutschen Atomkraftwerk kommt?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung für diesen Fall vorgesehen?

Ich habe gelesen, dass die Atomwirtschaft bis maximal 5 Milliarden Euro für diesen Fall haftpflichtversichert ist. Bei einem GAU wäre der volkswirtschaftliche Schaden weitaus höher bzw. unbezifferbar. Wer trägt den finanziellen Schaden?

Was passiert nach einem GAU mit dem verseuchten Gebiet? Wie geht das Leben dann in Deutschland weiter?

Ich möchte Sie bitten, dass Sie sich in Ihrer Antwort nicht über die Sicherheit von AKW auslassen. Eine garantierte Sicherheit gibt es nicht, daher müssen Szenarien durchgespielt werden.

Über eine konkrete Antwort freue ich mich.

Portrait von Marie-Luise Dött
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Böttcher,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Rechtsgrundlage der zivilen Verwendung der Kernenergie in Deutschland ist das Deutsche Atomgesetz.
Verordnungen, wie die atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV) setzen internationale Richtlinien in Deutschland um. Die Deckungsvorsorge für ein Kraftwerk beträgt 2,5 Mrd. Euro. (Im April 2002 wurde die Deckungsvorsorge von ursprünglich 500 Mio. DM auf 2,5 Mrd. € gesetzlich angehoben). Die Deckungsvorsorge ist zu einem Teil als Haftpflichtversicherung und zum anderen Teil als Solidarvereinbarung unter den Kernkraftwerksbetreibern abgesichert. Der Nachweis kurzfristig verfügbarer, liquider Mittel der Solidarpartner wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer testiert.

Die Haftungshöchstgrenze bei Schäden, die unmittelbar auf Handlungen eines bewaffneten Konfliktes, von Feindseligkeiten, eines Bürgerkrieges, eines Aufstandes oder auf eine schwere Naturkatastrophe außergewöhnlicher Art zurückzuführen sind, liegt bei eben diesen 2,5 Mrd. Euro.

Für Schäden aus anderen Ursachen haften die Betreiber einschließlich der Muttergesellschaften unbegrenzt. Die Haftung ist international vorbildlich geregelt.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Luise Dött