Frage an Marie-Luise Dött bezüglich Finanzen

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Marie-Luise Dött
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Frage an Marie-Luise Dött von Thomas N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dött,

auf abgeordnetenwatch.de habe ich Ihre Antwort vom 15.08.07 gelesen, in der Sie zum Ausdruck bringen, dass Sie gegen eine Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe nach BGB sind.
Sie begründen Ihre Ansicht damit, dass "Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen".

Diese Argumentation setzt aber voraus, dass bei gleichen oder annähernd gleichen Rechten eine Konkurrenz zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe entstehen könnte.

Dazu möchte ich Folgendes zu bedenken geben: Die sexuelle Orientierung ist vorbestimmt und man sich diese nicht aussuchen. Wenn man jedoch davon spricht, dass die Ehe in dieser Frage zu schützen sei würde das bedeuten, dass man befürchtet, dass potentielle Ehegatten sich bei gleichen oder ähnlichen Rechten gegen die Ehe und für die eingetragene Lebenspartnerschaft "entscheiden" könnten. Sicher stimmen Sie mir zu, dass es z.B. für einen homosexuellen Mann genauso wenig Sinn macht, eine Ehe mit einer Frau einzugehen wie für einen heterosexuellen Mann, eine eingetragene Partnerschaft mit einem anderen Mann einzugehen...? Insofern kann sicherlich nicht von einer Gefahr für die Ehe gesprochen werden, da die eingetragene Lebenspartnerschaft in keinster Weise mit der Ehe nach BGB konkurieren kann und dies auch nie können wird.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat auch das Bundesverfassungsgericht bereits mit seinem Urteil vom 17. Juli 02 die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe für verfassungsgemäß erklärt.

Insofern stellt sich doch hier lediglich die Frage, ob und wie es zu rechtfertigen ist, dass Sie eingetragene Lebenspartner nicht nur weiterhin benachteiligen, sondern die bestehende Benachteiligung bei der geplanten Erbschaftssteuerreform auch noch weiter ausbauen wollen.
Aus meiner Sicht wäre das Diskriminierung über den Tod hinaus und in keinster Weise zu rechtfertigen.

Wollen Sie Ihre Meinung nicht noch einmal überdenken?

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CDU

Sehr geehrter Herr Nickels,

das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass der Gesetzgeber eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe beschließen kann, aber nicht muß.

Noch einmal: Artikel 6 des Grundgesetzes, der diesen besonderen Schutz formuliert beinhaltet ein klares Abstandsgebot der Familie gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens, die nicht der Kindererziehung dienen.

Natürlich könnte der Gesetzgeber die Erbschaftssteuer in der Ehe auf das gleiche Niveau anheben wie in der Lebenspartnerschaft, wenn er das wollte, damit Sie sich nicht diskriminiert fühlen; allerdings wäre dies eine zusätzliche Belastung für Familien.

Vielleicht möchten Sie Ihre Meinung doch auch noch einmal überdenken? Warum setzen Sie sich denn nicht einfach für eine Senkung der Erbschaftssteuer für alle ein? Vielleicht weil es Ihnen im Kern um etwas ganz anderes geht? Warum streiten sie nicht gemeinsam für weniger Steuern für alle, sondern nur für eine Minderheit? Vielleicht wären die Familien froh, aktive Mitstreiter in dieser Sache zu haben. Sind es nicht die Familien die Zeit und Geld in die Kinder investieren, die einmal Ihre Rente zahlen werden? Sind es nicht die Familien, die auf Einkommen und Rentenanwartschaften verzichten, damit Sie eine Rente erhalten? Und was tun Sie für diese Familien?

Und weshalb sollte der Staat Ihnen die gleichen Privilegien einräumen, wie Familien?

Die Grundidee, wonach Ehe und Familie privilegiert sind, weil sie die Keimzelle des Staates bilden, ist nach wie vor aktuell, ganz gleich wie sehr sich das Familienbild heute auch geändert hat. Alle Arten der Patchwork-Familien sind der Ort, an dem Kinder geboren und aufgezogen werden. Familie ist der Ort, wo Eltern Kinder bekommen und sie zu verantwortungsbewussten Menschen erziehen, damit unser Gemeinwesen dauerhaft funktioniert. Und da ist es nur folgerichtig, dass der Staat die Familien um seiner eigenen Zukunft willen auch fördert, unter anderem durch Privilegien bei der Erbschaftssteuer.

Der Umkehrschluß, wonach die Privilegierung der Ehe automatisch einer Diskriminierung der Lebenspartnerschaft gleichkommt, nur weil dieser nicht die gleichen steuerlichen Vorteile eingeräumt werden, ist fadenscheinig. Daher bleibe ich dabei: Die homo-sexuelle Lebenspartnerschaft wird vom Staat anerkannt; aber eben nicht gefördert. Etwas nicht zu fördern ist noch keine Diskriminierung. Es zeigt nur, daß hier keine Priorisierung von staatlicher Seite eingeräumt wird. Warum auch?

Mit freundlichem Gruß

Marie-Luise Dött, MdB