Inwieweit stimmen Sie der Aussage zu, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig stärkt?
Guten Tag Frau Völlers,
da das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen zunehmend in den Mittelpunkt rückt und viele Menschen sich zunehmend vor Kriminalität fürchten, gewinnt die Videoüberwachung öffentlicher Plätze eine immer wichtigere Rolle. Deswegen möchte ich Sie fragen, inwieweit Sie der Aussage zustimmen, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig stärkt - oder schwächt?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und die wichtige Frage zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Das Bedürfnis nach Sicherheit ist eines der fundamentalsten Gefühle überhaupt. Wenn Bürgerinnen und Bürger sich an bestimmten Orten unwohl fühlen oder diese sogar meiden, ist ihre persönliche Freiheit eingeschränkt. Deshalb nehmen wir als SPD-Bundestagsfraktion das subjektive Sicherheitsempfinden sehr ernst und setzen uns dafür ein, dass der öffentliche Raum ein Ort der Begegnung und nicht der Angst ist.
Ihre Frage zielt auf den Kern einer intensiven Debatte. Die Annahme, dass mehr Kameras automatisch zu einem höheren Sicherheitsgefühl führen, müssen wir aus kriminologischer und politischer Sicht differenziert betrachten. Tatsächlich zeigen Untersuchungen immer wieder das sogenannte Kriminalitätsfurcht-Paradoxon. Sichtbare Videotechnik signalisiert den Menschen oft unbewusst, dass sie sich an einem gefährlichen Ort befinden. Anstatt Beruhigung zu stiften, kann die Kamera als technischer Beweis für eine Bedrohungslage wahrgenommen werden. Das Sicherheitsgefühl wird dadurch in vielen Fällen nicht gestärkt, sondern die Sorge vor Kriminalität bleibt bestehen oder verlagert sich lediglich.
Wir müssen zudem ehrlich analysieren, was Videoüberwachung leisten kann und was nicht. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Aufklärung von Straftaten im Nachhinein, wie wir es an Kriminalitätsschwerpunkten oder bei der Terrorabwehr sehen. Zur direkten Verhinderung von Gewalttaten oder spontanen Aggressionen trägt sie jedoch oft weniger bei als erhofft. Täter, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder emotional stark erregt sind, lassen sich von einer Kamera meist nicht abschrecken. Zudem beobachten wir häufig Verdrängungseffekte, bei denen sich Kriminalität lediglich in die unüberwachte Seitenstraße verschiebt.
In der Bundesregierung setzen wir uns deshalb dafür ein, den Fokus nicht allein auf technische Hochrüstung zu legen. Eine Kamera kann eine Straftat aufzeichnen, aber sie kann nicht eingreifen oder deeskalieren. Das subjektive Sicherheitsgefühl steigt nachweislich am stärksten durch die Anwesenheit von ansprechbaren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie durch gut ausgeleuchtete, saubere und übersichtliche öffentliche Plätze. Wirksame Sicherheitspolitik bedeutet für uns mehr Personal auf der Straße und präventive Sozialarbeit, statt einer lückenlosen technischen Überwachung, die Bürgerrechte unverhältnismäßig einschränken könnte.
Wir wägen hierbei stets zwischen dem Schutz der Bevölkerung und den Freiheitsrechten unserer Verfassung ab. Insbesondere im Hinblick auf neue europäische Regelungen wie den AI Act achten wir genau darauf, dass wir nicht in eine Gesellschaft der totalen Erfassung abgleiten. Sicherheit entsteht für uns vor allem durch sozialen Zusammenhalt, eine starke polizeiliche Präsenz und kluge Stadtplanung, die Angsträume durch Licht und Gestaltung beseitigt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Beweggründe unserer Fraktion näherbringen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marja-Liisa Völlers, MdB
