Sehr geehrte frau völlers bleibt die psy pfege zu hause kassenleistung sind sie dafür und das seelische leiden bei Einstufung pfegegrad weiter berücksichtigt werden
Sehr geehrter Herr E.,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Gemäß den aktuellen Regelungen werden psychische Belastungen bei der Ermittlung des Pflegegrades berücksichtigt. In einigen Fällen können diese bereits ausreichen, wenn ein selbstständiger Alltag aufgrund einer Erkrankung nicht möglich ist. Dabei ist nicht die Diagnose, sondern die Schwere der Beeinträchtigung ausschlaggebend.
Wenn man aufgrund psychischer Erkrankungen einen Pflegegrad erhält, hat man Anspruch auf die regulären Leistungen des entsprechenden Pflegegrades.
Ambulante Pflegedienste werden ab Pflegegrad 2 mit bis zu 796 Euro und bis zu 2.299 Euro bei Pflegegrad 5 bezuschusst. Sollten die Pflegedienste teurer sein, muss die Differenz selbst gezahlt werden.
Für die ambulante psychiatrische Pflege (auch ohne Pflegegrad) reicht eine Verordnung eines Fach- oder Hausarztes aus, sofern eine nicht älter als vier Monate alte fachärztliche Diagnose vorliegt. Hierbei müssen allerdings 10 Euro pro Verordnung sowie 10 Prozent der Kosten in den ersten 28 Tagen eines Kalenderjahres selbst gezahlt werden.
Es gibt weder Pläne, jegliche ambulante Pflege als Kassenleistung zu streichen, noch psychische Erkrankungen bei der Ermittlung des Pflegegrads zu ignorieren.
Sollte es zukünftig Bestrebungen in diese Richtung geben, würden sowohl die SPD als auch ich persönlich diese strikt ablehnen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne direkt an mich unter marja.voellers@bundestag.de wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Marja-Liisa Völlers, MdB
