Frage an Mark Hauptmann

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Mark Hauptmann
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Frage von Elfi W. •

Frage an Mark Hauptmann von Elfi W.

Sehr geehrter Herr Hauptmann,

warum gibt es zur Rente mit 63 keinen Stichtag.

Nun bestraft mich das neue Rentengesetz in mehrfacher Hinsicht.
Im Juni 2012 erhielt ich meine Kündigung, in der mein Arbeitsverhältnis zum 01.02.2013 beendet wurde. Diese Kündigung wurde aus betrieblichen Gründen ausgesprochen. Zu diesem Zeitpunkt (Juni 2012) gab es dieses Gesetz noch gar nicht. Nun leide ich unter dem Versäumnis des Gesetzgebers, keinen Stichtag ins Gesetz geschrieben zu haben.
Meine Kündigung erhielt ich, weil der Betrieb Personalausgaben einsparen mußte. Ja, wenn ich gewußt hätte, was die Regierung mal beschließen würde und zwar 1,5 Jahre später, dann hätte ich Kündigungsschutzklage eingereicht und vielleicht gewonnen – letztendlich fehlen mir ja auch nur 7 Monate an den 45 Jahren. Jetzt werde ich genau dafür abgestraft. Wenn ich auch nur 1 Jahr zwischenzeitlich arbeitslos gewesen wäre, meine 45 Jahre hätte ich jetzt voll.

Sie verweigern mir nach einem arbeitsreichen Leben den wohlverdienten Ruhestand mit 63, drücken mir noch eine zusätzliche Rentenkürzung von fast 9 % auf, nein nicht etwa für die 7 Monate, die mir noch fehlen (das wären „nur“ 2,1 %), sondern für alles was bis zur Regelrente mit 65 fehlt. Wie gerecht ist das denn?

Selbst Politiker, wie der Rentenexperte Kurth beschreibt diese Ungerechtigkeit: "Wer in seinem Leben also mal früher arbeitslos war, dessen Arbeitslosigkeit wird angerechnet. Und wenn sie kurz vor Renteneintritt war, dann nicht. Und das ist ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes." Wer macht denn so etwas?

Ich bin also nicht mit anderen Menschen gleichgestellt, ich habe auch nicht die gleichen Rechte, weil, man bestraft mich mit dieser Unterstellung der beabsichtigten Kündigung.
7 Monate fehlen mir an 45 Arbeitsjahren, dafür bekomme ich aber nicht etwa 2,1 % weniger Rente sondern fast 9 %.

Ich klage hiermit eine Änderung des Gesetzes ein und möchte zumindest für meinen Fall eine Stichtagregelung erreichen.

Gruß

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Frau Wilhelm,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es tut mir leid zu hören, dass Ihnen so kurz vor Ihrer Rente noch betriebsbedingt gekündigt wurde.

Über das im Mai 2014 beschlossene Rentenpaket der Bundesregierung wurde seit Beginn der Koalitionsverhandlungen im vergangenen Jahr bis zuletzt kontrovers diskutiert. Im Jahr 2012 war allerdings noch nicht abzusehen, dass eine solche Reform überhaupt erfolgen würde. Zudem bin ich der Überzeugung, dass die Rente mit 63 bei 45 Beitragsjahren für einige Geburtsjahrgänge nicht mit der Generationengerechtigkeit und verantwortungsbewusster Ausgabenpolitik vereinbar ist. Daher habe ich auch gegen das Rentenpaket in seiner jetzigen Form gestimmt.

Mit Annahme der Rentenreform wurde jedoch ein Stichtag festgelegt: Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2014. Bis zum Jahr 2029 läuft die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren dann aber schrittweise aus. Das bedeutet, dass nur wer 1951/1952 geboren wurde, 45 Beitragsjahre geleistet hat und nach dem 1. Juli 2014 aus dem Berufsleben ausscheidet, auch tatsächlich mit 63 Jahren in Rente gehen kann. Für alle anderen steigt der frühestmögliche Eintrittstermin in Abhängigkeit des Geburtstagjahres an.

In ihrem Fall wäre ein Renteneintritt mit 63 Jahren leider nicht möglich gewesen, da dieser schon vor dem Stichtag am 1. Juli 2014 erfolgt wäre. Was das für Ihren konkreten Fall bedeutet, kann ich Ihnen aufgrund der mir fehlenden Details leider nicht bestimmen. Daher möchte Ihnen nahe legen, sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden, die auch in Bad Salzungen, Am Kirchplatz 8, eine Filiale unterhält.

Sollte Ihnen die betriebsbedingte Kündigung nicht allein, wie Sie schildern, zur Kosteneinsparung sondern aufgrund von Insolvenz oder Betriebsaufgabe ausgestellt worden sein, gilt eine Ausnahmeregelung. Im Fall von Kündigung wegen Insolvenz oder Betriebsaufgabe werden Zeiten von Arbeitslosengeld I-Bezug voll angerechnet. Die Regelung der Nicht-Anrechnung von Arbeitslosenzeiten in den letzten zwei Jahren vor der Verrentung ist geschaffen worden, um Frühverrentungsanreize zu vermeiden und zielt nicht darauf ab, diejenigen zu bestrafen, die unfreiwillig arbeitslos geworden sind.

Ich hoffe, ich habe im Hinblick auf die neuen Regelungen ein wenig Klarheit verschaffen können. Sie können zudem die wichtigsten Informationen zur Rente mit 63 unter diesem Link nachschauen: http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/rp-broschuere-rente-ab-63.html .

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Mark Hauptmann, MdB