Frage an Mark Hauptmann bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Mark Hauptmann
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Frage von Tino H. •

Frage an Mark Hauptmann von Tino H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Hauptmann,

Laut Artikel 105 und 108 GG stehen Einnahmen aus Zöllen und Steuereinnahmen ausschließlich Bund, Ländern und Kommunen zu. Halten sie es in anbetracht dieses Gesichtspunktes für rechtmäßig, dass die Bundesregierung dem EU-Haushalt über 40 Milliarden Euro in Form von Eigenmitteln zur Verfügung stellt? Sollte hierüber nicht jährlich das deutsche Parlament entscheiden, auch um die Dekadenz in Brüssel zumindest ansatzweise einzudämmen?

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parteilos

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich Deutschlands Beitrag zum EU-Haushalt.

Der deutsche Nettobeitrag zu den EU-Eigenmitteln belief sich im Jahr 2016 auf ca. 14,3 Mrd. Euro. Deutschland repräsentiert mit einem BIP-Wert von etwa 3 Billionen Euro (2015) ein Fünftel der Wirtschaftsleistung der Europäischen Union. Auf Grundlage entsprechender Hebesätze beteiligt sich Deutschland an der Finanzierung der in den EU-Verträgen geregelten gemeinsamen Ausgaben der EU-Mitgliedsstaaten. Hierbei gelten für Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden ermäßigte und gedeckelte Sätze. Um es in Verhältnis zu setzen: Deutschland gibt ca. 0,46 % seines Bruttosozialprodukts an den EU-Haushalt.

Die von Ihnen genannten Artikel 105 und 108 des Grundgesetzes (GG) regeln die Gesetzeskompetenz für Zoll- und Steuereinnahmen. Der Gesetzgeber bestimmt auf dieser Grundlage die Verwendung der Mittel. Unter anderem auch zur Erfüllung internationaler Verträge. Die EU bezogene Verwendung findet hierbei zusätzliche Grundlage in Artikel 23 GG.

Über den Abschluss internationaler Verträge, zugehöriger Ausführungsgesetze und natürlich vor allem den Bundeshaushalt entscheiden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages als Vertreter des Deutschen Volkes. Das Parlament entscheidet also regelmäßig über die Verwendung der Bundesmittel. Bestimmte Haushalsposten sind sachbezogen längerfristig vereinbart. Der Deutsche Bundestag behält jedoch in jedem Fall die letztliche Kontrolle und Verantwortung. Abschließend möchte ich betonen, dass die europäische Einigung im besten Interesse Deutschlands ist. Die vielfältigen Maßnahmen auf europäischer Ebene sind dabei nicht kostenfrei zu haben. Hier übernimmt Deutschland Verantwortung und profitiert davon.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Hauptmann