Frage an Mark Helfrich bezüglich Soziale Sicherung

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Mark Helfrich
CDU
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Frage von Christian S. •

Frage an Mark Helfrich von Christian S. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag,

ich bekomme als Rentner 550 Euro Rente netto. Die Deutsche Rente zwingt mich, alle Formular per Post zu übermitteln. Es gibt keine Form die Daten online zu übermitteln. Ich benutze seit 32 Jahren E-Mail. Für mich ist das Internet also kein Neuland. Wann endlich darf ich kostenfrei mit der Deutschen Rente kommunizieren?

Dazu ein Zitat aus dem Autoresponder der Deutschen Rente als Zeugnis der Unfähigkeit:

"Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den
Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche
Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig
auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten.

Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf
dem Postweg antworten."

Beste Grüße

Krischan S.

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CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur elektronischen Datenübermittlung bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie haben Recht, dass ein eine Übermittlung von Formularen per E-Mail aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.

Dies heißt allerdings nicht, dass Formulare nur auf den Postweg übersendet werden müssen. Grundsätzlich haben Versicherte nämlich die Möglichkeit, Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung auch online zu stellen. Im Rahmen der Online-Dienste ist dies auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung mithilfe einer elektronischen Signaturkarte, des Personalausweises oder Aufenthaltstitels oder sogar auch ohne weitere Registrierung möglich.

Die Anträge werden den Antragstellern vollständig verbalisiert angezeigt, beispielsweise "Antrag auf Versichertenrente" oder "Fragebogen für Anrechnungszeiten". Dabei werden die Fragen einzeln dargestellt und den Antragstellern bei Bedarf mittels Hilfetexten erläutert.

Ergibt sich beispielsweise aus der Beantwortung der Fragen eines Antrages auf Versichertenrente, dass noch keine Kontenklärung durchgeführt wurde, wird der Inhalt des Antrages auf Kontenklärung (V0100) ebenfalls maschinell abgefragt. Das Gleiche erfolgt für die Beantragung von Anrechnungs- oder Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Gibt die versicherte Person an, dass Anrechnungs-, Kindererziehungszeiten oder Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung vorhanden, aber noch nicht im Versicherungsverlauf enthalten sind, werden die Fragen des Fragebogens für Anrechnungszeiten (V0410) oder des Antrages auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (V0800) maschinell zur Beantwortung angezeigt.

Die antragstellende Person erhält am Ende der Befragung eine Zusammenfassung über alle gemachten Angaben, um diese auf ihre Korrektheit und Vollständigkeit prüfen zu können. Diese Zusammenfassung kann ausgedruckt werden. Weiterhin wird eine Übersicht angezeigt, die Beweismittel beziehungsweise Versicherungsunterlagen aufführt, die für den Nachweis der geltend gemachten Sachverhalte notwendig sind. Die den Anträgen beizufügenden Unterlagen, beispielsweise Schulzeugnis oder Lehrvertrag, können hier ausgewählt und per Post an den Rentenversicherungsträger gesandt werden. Weitere erforderliche Vordrucke, die sich aus der Beantwortung der Fragen ergeben und beizufügen sind, werden den Kunden als Link auf die im Internet zur Verfügung gestellten Formulare für die elektronische Antragstellung angeboten.
In einer Sendebestätigung wird angezeigt, ob die Daten erfolgreich an den Rentenversicherungsträger übersandt wurden.

Da Versicherte ohne Signaturchipkarte eine qualifizierte elektronische Signatur nicht abgeben können, wird nach dem Senden der Antragsdaten ein Link zum Öffnen eines Anschreibens angezeigt. Dieses ist von den Kunden auszudrucken, mit der eigenhändigen Unterschrift zu versehen und innerhalb von 14 Tagen mit den gegebenenfalls beizufügenden Beweismitteln oder Versicherungsunterlagen an den Rentenversicherungsträger zu übersenden, der die Anträge bereits auf elektronischem Weg erhalten hat.

Allgemeine Informationen für interessierte Versicherte sind in der Broschüre "Nur einen Klick entfernt: Ihre Rentenversicherung" gut zusammengefasst, die Sie unter nachfolgendem Link finden:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/264814/publicationFile/52013/nur_einen_klick_entfernt.pdf

Hier erfahren Sie, welche Online­Dienste Ihnen mit welchen Identitätsnachweisen zur Verfügung stehen.

Ich hoffe, meine Antwort ist Ihnen dienlich.

Mit freundlichen Grüßen
Mark Helfrich

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