Frage:Warum haben Sie der Chatkontrolle zugestimmt, obwohl diese zuvor immer wieder scheiterte und gerade nun nur mit einem Verfahrenstrick kurz vor der Sommerpause durchgewunken werden konnte?
Quelle: Div.Zeitungeb, Facebook, X, Instagram. .
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Lassen Sie mich zunächst klarstellen, dass die von Ihnen angesprochene Abstimmung am 9. Juli 2026 im Europäischen Parlament stattfand. Als Mitglied des Deutschen Bundestages war ich daran nicht beteiligt, ich habe dieser Regelung also nicht zugestimmt.
Inhaltlich ist mir dennoch eine Unterscheidung wichtig, die in der öffentlichen Debatte oft untergeht: Beschlossen wurde keine staatliche Pflicht zur Kontrolle sämtlicher privater Chats. Es handelt sich um eine Verlängerung einer bereits bestehenden Ausnahmeregelung von der ePrivacy-Richtlinie, befristet bis zum 3. April 2028. Sie erlaubt bestimmten Anbietern weiterhin – freiwillig und unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen – unverschlüsselte Kommunikation auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu prüfen und entsprechende Inhalte zu melden und zu löschen. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste wie WhatsApp sind davon ausdrücklich ausgenommen.
Etwas anderes ist die dauerhafte EU-weite Regelung gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Netz, über die weiterhin verhandelt wird. Auch hier ist uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wichtig, dass Grundrechte und wirksamer Kinderschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern zusammen gedacht werden.
Seien Sie versichert, dass wir die Verhandlungen in Brüssel sehr genau verfolgen und uns dafür einsetzen, dass am Ende keine anlasslose, grenzenlose Überwachung digitaler Kommunikation steht.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Helfrich
