Frage an Markus Ferber bezüglich Finanzen

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Markus Ferber
CSU
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Frage von Julius B. •

Frage an Markus Ferber von Julius B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Ferber,

ich habe 3 Fragen und freue mich sehr auf Ihre Antworten.

1. Hat die Bundesrepublik Deutschalnd eine vom gesamten Deutschen Volk entschiedene Verfassung?
2. Wie groß ist die gesamt Deutsche Staatsverschuldung? Warum hat Deutschland diese Schulden und bei wem? Wer zahlt diese Schulden zurück und wie ? Wer haftet für diese Schulden und wer führt das gesamt Deutsche Volk in die Zinssklaverei?
3.Warum sollen Banken gerettet werden und wer entscheidet über die Hilfsmaßnahmen zur Bankenrettung?

Vielen Dank im voraus.

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CSU

Sehr geehrter Herr Bär,

vielen Dank für Ihr Anfrage, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat. Sehr gern beantworte ich Ihre Fragen.

1. Hat die Bundesrepublik Deutschland eine vom gesamten Deutschen Volk entschiedene Verfassung?

Die rechtlichen und politsche Grundordnung aller Deutschen ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahr 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt wurden, beschlossen und danach von den Alliierten genehmigt. Ursprünglich war das Grundgesetz als Übergangslösung gedacht, bis die sowjetische Zone wieder in das Gebiet der BRD eingegliedert wird. Deshalb wurde es auch nicht als "Verfassung" bezeichnet. Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde das Grundgesetz dann die Verfassung des Deutschen Volkes. Änderungen können nur mit Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats vorgenommen werden.

Das Grundgesetz im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf

2. Wie groß ist die gesamte deutsche Staatsverschuldung?

Aktuell beträgt die Staatsverschuldung circa 1.701 Milliarden Euro laut dem Bund der Steuerzahler Deutschland. Dabei ist der deutsche Staat vor allem bei inländischen Gläubigern verschuldet, nur circa 40% der Schulden liegen im Ausland. Eine Rückzahlung der Schulden erfolgt über mehere Jahrzehnte durch den Staat selbst und zwar über Steuereinnahmen.
Um aber in Zukunft ein weiteres Anwachsen der Staatsschulden einzudämmen und die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern zu sichern, wurde eine Regelung zur Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Damit wird die Kreditaufnahme der öffentlichen Haushalte neu geregelt und durch einen gemeinsamen Stabilitätsrat überwacht.
Die gesamte Thematik des Deutschen Staatshaushalts ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen sehr gut aufgearbeitet. Dort finden Sie Informationen zum aktuellen Haushalt, zur Schuldenbremse und zur Finanzpolitik

Alle Informationen des Bundesfinanzministeriums zum Deutschen Bundeshaushalt finden Sie hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3378/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/Bundeshaushalt/node.html?__nnn=true

Außerdem kann ich Ihnen in diesem Zusammenhang noch den Bericht des Bundesfinanzministeriums für Finanzen über die Kreditaufnahme des Bundes empfehlen. Diese finden Sie unter folgenden Link ( http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3378/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/Bundeshaushalt/node.html?__nnn=true ) oder können Sie auch online in Printform bestellen.

3. Warum sollen Banken gerettet werden und wer entscheidet über die Hilfsmaßnahmen zur Bankenrettung?

Bankenkrisen führen zu noch größeren wirtschaftlichen Krisen, zu einer Rezessionen und damit zu steigender Arbeitslosigkeit und schließlich zu staatlichen Schuldenkrisen. Darüber hinaus bergen Bankenkrisen die Gefahr in sich, dass das ersparte Vermögen der Bürgerinnen und Bürger gefährdet sein kann. Deshalb war es richtig, Geld in die Hand zu nehmen, um Banken vor dem Bankrott zu bewahren. In erster Linie ging es dabei darum, die Einlagen der Privatkunden dauerhaft abzusichern und das Finanzwesen am Laufen zu halten. Die Mittel des Bundes müssen wieder zurückbezahlt werden und sind hoch verzinst. Durch die Aufsicht der Europäischen Kommission ist dabei sichergestellt, dass es innerhalb der Europäischen Union nicht zu Verzerrungen kommt, sondern in ganz Europa die Hilfen für den Bankensektor gleich ausgestattet sind.

Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Fragen beantworten und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Markus Ferber, MdEP

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