Frage an Markus Ferber bezüglich Gesundheit

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Markus Ferber
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Frage von Stephan Ü. •

Frage an Markus Ferber von Stephan Ü. bezüglich Gesundheit

Der Entwurf der EU-Tabakrichtlinie sieht vor, die E-Zigarette, als nikotinhaltiges Erzeugnis zu behandeln. Es soll eine Begrenzung von 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine Begrenzung der absoluten Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je Milliliter geben. Alle darüber hinausgehenden Produkte müssten dann als Arzneimittel zugelassen werden. Es ist für mich nicht erkennbar, mit was sich die Begrenzung des Nikotingehaltes begründet. Auch kann ich nicht erkennen, worin die arzneiliche Wirkung von Liquids mit mehr Nikotin liegen soll. Die elektronische Zigarette ist eine weniger schädliche Alternative zum Tabakgenuss. So wie Tabak ein Genussmittel darstellt, sind auch die elektronische Zigarette bzw. deren Liquids als Genussmittel anzusehen. Der Sinn der elektronischen Zigarette liegt nicht in einer Rauch-/Nikotinentwöhnung. Es geht primär darum, das von der Zigarette gewohnte Nikotin ohne die Inhalation von Verbrennungsprodukten aufzunehmen und hierbei gewohnte Rituale beizubehalten. Durch die vorgesehene Nikotinbegrenzung würde es einem Raucher unmöglich gemacht, auf die weniger schädliche Alternative umzusteigen, Die Folge wäre, dass er bei der Tabakzigarette mit all ihren schädlichen Auswirkungen bliebe. Ich sehe auch nicht, woher bei höheren Nikotindosen eine Arzneiwirkung entsteht. Dies würde implizieren, dass auch Tabakzigaretten eine therapeutische besitzen, da ja auch hier über den Tabakrauch Nikotin konsumiert wird. Ich bitte darum, die elektronische Zigarette - bei der es sich korrekter weise um einen Verdampfer handelt - nicht unter die Vorschriften der EU-Tabakrichtline fallen zu lassen, um den umstiegswilligen Rauchern nicht die Möglichkeit zu verbauen, ihr Genussmittel auf einem erheblich unschädlicheren Weg zu konsumieren! Werden Sie sich dafür einsetzen?

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Sehr geehrter Herr Überla,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur EU-Tabakproduktrichtlinie und speziell zum rechtlichen Status der E-Zigarette.

Grundsätzlich ist es die Zielsetzung des Kommissionsvorschlags zur Tabakproduktrichtlinie, zu verhindern, dass junge Menschen an Tabakprodukte herangeführt werden. Dies halte ich prinzipiell für einen guten Ansatzpunkt. Der wachsende Markt für nikotinhaltige Erzeugnisse, zu der auch E-Zigaretten zählen, wird seitens der Kommission als kritisch eingeschätzt, da durch viele dieser Produkte Jugendliche an Nikotin gewöhnt werden, das ein hohes Abhängigkeitspotential birgt.

Die Perspektive, nikotinhaltige Erzeugnisse als Alternative zur normalen Zigarette zu sehen, die Menschen auch von Tabakprodukten wegführen können, kommt in den Beratungen derzeit in der Tat etwas kurz.

Ich danke Ihnen daher auch für Ihre interessanten Ausführungen zu dieser Frage. Seien Sie gewiss, dass ich die von Ihnen ausgeführten Argumente genau wie die Beratungen in den Ausschüssen und im Plenum zur Meinungsbildung heranziehen werde.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber

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