Frage an Markus Rinderspacher bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Markus Rinderspacher
Markus Rinderspacher
SPD
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Frage von Conny P. •

Frage an Markus Rinderspacher von Conny P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Hr. Rinderspacher,

wir sind Mutterkuhhalter und durften bis vor zwei Jahren unsere Schlachttiere auf der Weide schießen und nach dem Ausbluten in einem nahen Schlachthaus zerlegen lassen. Sowohl mein Partner als auch ich selbst sind im Besitz einer gültigen Schießerlaubnis nach der Tierschutzschlachtverordnung, wobei ich den Kurs hierfür inkl. Erwerb der waffenrechtlichen Sachkunde erst letztes Jahr gemacht habe.

Seit Einführung des neuen EU-Hygienepakets ist jedoch das Töten von Rindern auf der Weide (auch mit Bolzenschuss in einer Fanganlage) nicht mehr möglich, da durch einen hohen Juristen des Bayer. Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Weisung ergangen ist, wonach alle Schlachttiere lebend ins Schlachthaus zu verbringen sind. Begründet wird dies mit den neuen Hygienevorschriften. Ausnahmen sind nur für Wild, Wasserbüffel und Bisons möglich.

Wenn Mutterkuhbetriebe wie wir, die ihre Tiere ganzjährig im Freien halten, die Tiere nicht mehr auf der Weide töten dürfen, bedeutet das unvorstellbare Szenen beim Verladen der halbwilden Tiere, die oft mit Stahlseilen gewaltsam in den Anhänger gezogen werden, ganz zu schweigen vom Stress während des Transportes, der nicht zuletzt die Fleischqualität verdirbt. Wer das nicht will, kann seine Tiere nicht mehr vermarkten.

Für uns gibt es nur eine vernünftige Lösung: das Töten der Tiere auf der Weide wieder zuzulassen. Warum soll dies in unserem Fall unhygienisch sein soll, während es für die o.a. anderen Tierarten Ausnahmen gibt? Wir wurden in 14 Jahren nicht einmal beanstandet! Dafür kommt von den "Großen" der Branche das Gammelfleisch aus allen Ecken.

Übrigens wurde das Töten ganzjährig im Freiland gehaltender Rinder auf der Weide in Ba-Wür bisher nicht untersagt - hier geht man offenbar immer noch davon aus, dass dies nach der Tierschutzschlachtverordnung zulässig ist. Also ein typisch bayer. Alleingang?

Wie stehen Sie als jemand, der für gesunde Lebensmittel eintritt, die Sache?

MfG

C. Pasch

Markus Rinderspacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Pasch,

die ganzjährige Weidehaltung betrachte ich als eine wichtige Alternative zur Stallhaltung. Die besondere Situation der Rinderhalter, deren Tiere ganzjährig auf der Weide stehen, steht außer Zweifel.

In der Tat stellt das Einfangen und Verfrachten der Tiere zum Abtransport eine Qual für die Tiere dar. Dem gegenüber steht die Notwendigkeit von zuverlässigen Hygieneanforderungen bei der Schlachtung, die im Schlachthof zuverlässig gewährleistet sind.

Ich werde mich im Landtag dafür einsetzen, dass bei ganzjähriger Weidehaltung die Tötung vor Ort als Ausnahmeregelung überprüft wird.

Präzise Hygienevorschriften und eine entsprechende Sachkunde beim Schlachtvorgang sind dabei sicherlich unumgänglich. Es muss ein höchstes Maß an Qualität und Kontrolle gewährleistet sein.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher

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