warum dürfen die Behörden (Gesetzlichen Krankenkassen). Männer so stark diskriminieren.

Markus Rinderspacher
Markus Rinderspacher
SPD
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Frage von David U. •

warum dürfen die Behörden (Gesetzlichen Krankenkassen). Männer so stark diskriminieren.

Hallo Herr Rinderspacher,

warum dürfen die Behörden (Gesetzlichen Krankenkassen). Männer so stark diskriminieren. Es existieren z. B. Krankenkassen, die Krebsvorsorgeuntersuchungen jährlich für Männer ab 45 Jahren anbieten und für Frauen schon ab 20 Jahren. Dabei sind Männer vopn Krebs öfter betroffen. Warum diskriminiert der Staat Männer so stark. Die SPD war jetzt 4 Jahre in der Regierung. Wird sie dies in den nächsten 4 Jahren ändern?

Markus Rinderspacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr. U.,

das Ziel der Krebsfrüherkennung ist es, Krankheiten und deren Vorstufen zu entdecken, bevor sie Beschwerden auslösen. Wird eine Krebserkrankung in einem frühen Stadium entdeckt, erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung und damit die Überlebensaussichten der betroffenen Menschen.

Geschlechtsspezifisch werden jährliche Genitaluntersuchungen bei Frauen wegen des Risikos des Gebärmutterhalskrebses ab 20 Lebensjahren, das jährliche Brustkrebsscreening ab 30 Lebensjahren von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Wegen des Risikos des Prostatakrebses werden Genitaluntersuchungen bei Männern ab 45 Lebensjahren von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Die unterschiedlichen Altersstufen bei den Screenings sind medizinisch begründet.

Zu Ihrer Frage der Geschlechterdiskriminierung im Allgemeinen antworte ich wie folgt:

Unzählige Studien belegen, dass das Ziel einer Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland und Bayern bei Weitem noch nicht erreicht ist: Frauen erleben wegen ihres Geschlechts um ein Vielfaches häufiger Diskriminierung als Männer und haben insgesamt ein erhöhtes Risiko, Benachteiligung zu erleben.

Die Antidiskiminierungsstelle des Bundes hat in einer Veröffentlichung 2017 über die Ergebnisse einer Repräsentativ- und Betroffenenerfahrung der Diskriminierungserfahrungen in Deutschland geschrieben: „In einzelnen spezifischen Bereichen berichten auch Männer überdurchschnittlich häufig von Diskriminierungen anhand des Geschlechts. Zum einen handelt es sich hier um Situationen, in denen Männer wegen ihrer familiären Verpflichtungen Benachteiligungen im Arbeitsleben erleben. Zum anderen schildern Männer im Lebensbereich der Ämter und Behörden Diskriminierungen bei Sorgerechtsstreitigkeiten.“ (S. 289).

Ungeachtet dessen sind die häufigen Benachteiligungen von Frauen unübersehbar. Bei den Bildungsabschlüssen sind Frauen längst gleichauf mit den Männern oder haben sogar die Nase vorn. Aber weder in ihrer beruflichen Position noch in ihrem Gehalt spiegelt sich diese Leistung wider. Die Hälfte der Studienanfänger, aber nur knapp ein Viertel der Habilitanden und nur 20 Prozent der Professoren sind Frauen. In den Grund- und Hauptschulen stellen Frauen drei Viertel und Männer ein Viertel der Lehrpersonen; in den Schulleitungen sind die Frauen nur zu einem knappen Drittel vertreten.

Frauen verdienen in Bayern im Schnitt 21 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Die meisten Führungspositionen sind männlich besetzt. Auch dort, wo der Freistaat das Sagen hat, in seinen eigenen Unternehmen, sind Frauen in den Aufsichtsgremien mit gerade einmal 18 Prozent vertreten.

Ich setze mich für Chancengleichheit ein, und dass Arbeitsleistung endlich unabhängig vom Geschlecht bewertet wird. Denn die Folge der unterschiedlichen Erwerbsbiografien und Lohnniveaus bei Männern und Frauen zeigt sich dramatisch in der Rentenkasse: Im Alter sind dann viele Frauen von Armut bedroht. Die durchschnittliche Frauenrente liegt seit Jahrzehnten um circa 50 Prozent unter der durchschnittlichen Männerrente.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher, MdL

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