Frage an Markus Rösler

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Markus Rösler
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Frage von Alexander G. •

Frage an Markus Rösler von Alexander G.

Thema: Fahrverbote für "ältere" Diesel in Stuttgart

Sehr geehrter Herr Dr. Rösler,
wo bleibt da die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes: Die vom Staat finanziell geförderte Deutsche Umwelthilfe hat für Stuttgart Fahrverbote für Diesel durchgesetzt. Aber an Silvester werden hirnlos ca. 15 % der jährliche Feinstaubemissionen im Verhältnis zum Straßenverkehr (https://www.umweltbundesamt.de/themen/dicke-luft-jahreswechsel) in nur ca. 30 min in die Stadtluft gepustet. Auch blasen nach wie vor die Dieselboote auf dem Neckar ungehindert Abgase in die Luft. Von der Deutschen Bundesbahn mit den Dieselloks und ihrem tonnenweise Feinstaub ganz zu schweigen. Dies ist wohl ein schlechter Witz.
Asthmatiker kämpfen seit längerem an Silvester mit der massiven an für sich unnötigen Umweltverschmutzung. Weshalb werden diese nicht davor geschützt, genauso wenig wie die Betroffenen, die von Neujahrsbränden und Straßenschlachten mit Feuerwerkskörpern geschädigt werden?

Und weshalb werden überhaupt Handwerker gegenüber Privatleuten in Stuttgart beim Dieselthema bevorzugt? Sind Private weniger wert?

Wenn aus Umweltschutzgründen schon keine Dieselautos, dann konsequenterweise auch keine Dampfer, Silvesterböller und keine Dieselloks? Und am besten beerdigen wir die schwäbische Autoindustrie mit den Arbeitsplätzen gleich mit. Italien, Polen, Rümänen, Spanien etc. freuen sich übrigens über billige Dieselautoschnäppchen, die hierzulande unverkäuflich werden bzw. massive Wertverluste erleiden.

Wie denken Sie darüber und was gedenken Sie zu den Themen zu unternehmen? Wie wäre es, wenn die Grünen ein Silvesterböllerverbot zur Verbesserung der Luftqualität durchsetzen würden?

Mit freundlichen Grüßen

A. G.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A. G.,

vielen Dank für ihre Frage zum Diesel-Fahrverbot in Stuttgart.
Zuerst ein paar Worte zur Deutschen Umwelthilfe: Wie das Umweltministerium in Abstimmung mit anderen Ministerien im April 2018 mitteilte, wurden von baden-württembergischen Ministerien keine Fördermittel nach §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung an die Umwelthilfe ausbezahlt. Die komplette Antwort finden sie mit dem Suchbegriff „Drucksache 16 / 3869“ über die Homepage des Landtags. Förderung auf Bundesebene gab es wohl, doch ist das ja nicht „meine“ Ebene.
Unterstụ̈tzenswert finde ich es, daß sich ein Verein im Namen und Interesse betroffener Bürgerinnen und Bürger und deren Gesundheit für die Einhaltung der EU-weiten Grenzwerte in unseren Gemeinden einsetzt. Da wird derzeit die Diskussion teils etwas verquer geführt: Kriminell waren leider einige der Autokonzerne bzw. ein Teil deren Mitarbeiterschaft. Die DUH lässt lediglich überprüfen, ob in Deutschland Recht und Gesetz eingehalten werden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, wer sich nun öffentlich gegen die DUH wendet...

Ihrem Plädoyer für ein Feuerwerksverbot zumindest in sensiblen Bereichen für Menschen und Architektur stimme ich zu. Nicht nur in Stuttgart war schon öfters ein Böller-Verbot im Gespräch. Der grüne Oberbürgermeister Fritz Kuhn hatte auch prüfen lassen, ob das angesichts hoher Feinstaubwerte möglich sei. Das Ergebnis war allerdings, daß die rechtlichen Grundlagen fehlen. Nur an historischen Orten wie Schloss Solitude und der Grabkapelle auf dem Württemberg herrscht in Stuttgart ein generelles Feuerwerksverbot.
Meist lassen sich Verbote nur über den Brandschutz dort durchsetzen, wo Fachwerkhäuser stehen. Dies ist zum Beispiel in den historischen Altstädten von Tübingen, Rottweil, Herrenberg und Esslingen der Fall. Was aber schon der Fall ist und leider viel zu oft nicht beachtet wird: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen und Reet- und Fachwerkhäusern besteht bereits ein Böller-Verbot.

Da es bei den Schutzmaßnahmen um unsere Innenstädte geht, liegen im Gegensatz zu den Böllern Dampfer und Dieselloks nicht im direkten Fokus dieser Regelungen, wenngleich ich Ihnen zustimme, daß die Umweltstandards auch hier anzupassen sind - und bei Kreuzfahrtschiffen gleich noch dazu.

Die Ausnahmegenehmigungen für Handwerker bestehen deshalb, da es schlicht um das ökonomische Überleben solcher Betriebe und der dortigen Mitarbeiterschaft geht und eine Umrüstung bzw. Neuanschaffung von Spezialfahrzeugen oft mit einer wesentlich größeren Investition verbunden ist, als für eine Privatperson. Hier gilt es unbillige Härten zu vermeiden.

Zu Ihrem letzten Punkt, der schwäbischen bzw. deutschen Autoindustrie: Ich bin davon überzeugt, daß sich dieser Industriezweig wandeln muss und dies auch erfolgreich schaffen wird. Viele Hersteller haben bereits weitere Vorstöße in diese Richtung angekündigt. Beispielsweise wird Mercedes-Benz in der siebten Generation der S-Klasse erstmals umfassend auf Elektrotechnik setzten. So soll die Oberklasse-Limousine ab 2020 nur noch als Plug-in-Hybrid und als rein elektrische Ausführung zu haben sein.

Die Chance und Zukunft für unsere Automobilindustrie liegt im Wandel, im Modernisieren, nicht im Beharren auf alten oder gar veralteter Technik. Sie erinnern sich an die Debatte um bleifreies Benzin oder den Katalysator? Jedes Mal wurde der Untergang der Benzin- oder Automobilindustrie an die Wand gemalt, aber die Anpassung erfolgte schnell, nachdem die Politik entschieden hatte.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen meinen Standpunkt verdeutlicht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Markus Rösler

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