Hallo, Herr Uhl, wie stehen Sie und wie steht die CDU zur Doppelverbeitragung von Betriebsrenten (auch eigenfinanzierte) mit Krankenkassenbeiträgen und Pflegeversicherung ?

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Markus Uhl
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Frage von Leo B. •

Hallo, Herr Uhl, wie stehen Sie und wie steht die CDU zur Doppelverbeitragung von Betriebsrenten (auch eigenfinanzierte) mit Krankenkassenbeiträgen und Pflegeversicherung ?

Sehr geehrter Herr Uhl,

diese Doppelverbeitragung wurde zwar von einer SPD-Ministerin eingeführt, aber Frau Merkel verweigerte bislang ihr Einverständnis, einen entsprechenden Antrag zur Beendung dieser ungerechten Belastung für Rentner auf die Tagesordnung zu setzen. Werden Sie sich für eine Abschaffung der Doppelverbeitragung einsetzen ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leo B.,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage zu Ihren Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Um es gleich vorweg zu sagen: Ich stimme Ihnen voll und ganz zu: Eine Doppelbesteuerung darf es nicht geben. Das ist in der Tat auch nicht nur Ihre und meine Meinung. Nein, eine Doppelbesteuerung ist auch verfassungsrechtlich verboten.
In unserem Wahlprogramm haben wir uns explizit gegen die Doppelverbeitragung ausgesprochen. Abgesehen davon, dass wir die Rentnerinnen und Rentner natürlich weiterhin verlässlich an der allgemeinen Einkommensentwicklung beteiligen, gilt für uns als CDU ganz klar: "Um das Vertrauen in die Altersvorsorge weiter zu stärken und Rentnerinnen und Rentner zu entlasten, werden wir eine Doppelbesteuerung von Renten verhindern und daher die Vorgaben des Bundesfinanzhofs schnellstmöglich umsetzen." So steht es explizit in unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl.
Der Ball liegt jetzt zunächst auf dem Spielfeld des Bundesfinanzministeriums.

Bislang haben wir, wie Sie wissen, mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG) einen Kompromiss geschlossen.

Dieser sah bewusst eine Verringerung der Beitragslast vor. Richtig bleibt aber auch, so wie Sie es ausführen: Weiterhin bleiben Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V beitragspflichtig (seit 2004). Wir haben jedoch unsere Zusage eingehalten und mit dem oben genannten Gesetz einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Deshalb haben wir mit dem Gesetz eine Entlastung für alle Betriebsrentner beschlossen, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist: Auf einen dynamisierten, d.h. mit dem Bruttoeinkommen steigenden Freibetrag in der Höhe von (seit dem 1. Januar 2021) 164,50 Euro werden keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben.

Als Unionsabgeordnete werden wir gemäß der Formulierung in unserem Wahlprogramm konsequent weiter an dem Thema dranbleiben und sehr genau darauf achten, dass die Leitlinien aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes eingehalten werden, um eine Doppelverbeitragung entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben zielführend zu verhindern.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Markus Uhl

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