Frage an Martin Schulz bezüglich Recht

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Frage an Martin Schulz von Frank B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schulz,

ich durfte bei Zeit-online lesen, dass Sie die Flüchtlingspolitik der hochgeschätzten Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisieren. Ich zitiere Ihnen den passenden Absatz:
»Schulz kritisiert, dass 2015 mehr als eine Million Flüchtlinge "weitgehend unkontrolliert" nach Deutschland kamen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wirft er vor, damals aus gut gemeinten Gründen, aber ohne Absprache mit anderen EU-Staaten die Grenze für Flüchtlinge geöffnet zu haben.« Quelle: http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-07/kanzlerkandidat-martin-schulz-fluechtlingskrise-wahlkampf

Dazu habe ich ein paar Fragen:
• Warum hat die SPD noch keine Verfassungsklage gegen Angela Merkel eingereicht?
• Wird die SPD eine Verfassungsklage von der AfD und FDP unterstützen?
• Wird die SPD die Grenzen schließen und keinen Flüchtling ohne gültige Papiere ins Land lassen?
• Werden mit der SPD wieder das Grundgesetz (Artikel 16a) und das Dublin III Abkommen beachtet und umgesetzt?
• Kann die SPD weiterhin mit der CDU eine Koalition eingehen, wo es doch unterschiedliche Ausrichtungen gibt?
• Werden Sie sich persönlich gegen eine unkontrollierte Einwanderung einsetzen?
• Wird es mit Ihnen eine Flüchtlingsobergrenze geben oder verhalten Sie sich wie Angela Merkel, die keine Obergrenze will?
• Unter welchen Bedingungen erhalten Flüchtlinge - unter Regierung der SPD - den deutschen Personalausweis?
• Werden Flüchtlinge einen Anspruch auf Urlaub in ihrem Heimatland erhalten?
• Für den Fall, dass es in Europa zu Aufständen oder Aufruhr kommen wird: Wie gehen Sie mit der Todesstrafe um? Dass die Todesstrafe in solchen Fällen zweifelsfrei in der EU existiert, erklärt Prof. Karl Albrecht Schachtschneider https://www.youtube.com/watch?v=3iuPA48VwIM
Ich freue mich über die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
F. B.

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